Meinem Ex ist es nie Recht was ich eingepackt habe. Es ist ihm zu alt, zu klein, nicht die Schuhe die er sich wünscht, etc...
Wenn es mal wieder nicht gefällt oder ich womöglich etwas vergessen habe ( ich habe 4 Kinder und bin Vollzeit berufstätig ), terrorisiert, beschimpft und demütig mich per SMS. Erscheint plötzlich zu Elternabenden, obwohl er außer seinen Wochenenden so gut wie nie Kontakt zu den Kindern (3) sucht.
Wo ist es gesetzlich geregelt, was ich mitgeben muss und was besagt diese Regelung oder gibt es gar keine??
Vielen Dank
von
Bugsierine.
am 12.09.2017, 21:20
Antwort auf:
Was muss ich gesetzlich dem Kindsvater b d Umgangszeiten z Verfügung stellen?
Hallo,
Wechselklamotten müssen mitgegeben werden.
Wenn ihm die zu alt sind, muss er sich selber welche kaufen. Darauf hat er keinen Anspruch - passen sollten sie schon.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2017
Antwort auf:
Was muss ich gesetzlich dem Kindsvater b d Umgangszeiten z Verfügung stellen?
Die Frage was man mitgeben "muss" wurde erst neulich gestellt. Aus der Antwort von Frau Bader leite ich ab, dass Sie Wechselklamotten mitgeben müssen.
Das müssen aber sicherlich nicht die neusten sein, wenn es ihm nicht passt, soll der KV andere kaufen.
Etwas vergessen kann mal (!) passieren.
Warum Sie zu kleine mitgeben... kein Verständnis, die sortiert man doch aus?
Ansonsten ob sein Verhalten "OK ist" hängt davon ab, ob Sie das gemeinsame Sorgerecht haben und wie der Umgang geregelt ist.
von
Kristiiin
am 13.09.2017, 17:48