was muss ich beim zweiten kind hinsichtlich finanzen beachten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: was muss ich beim zweiten kind hinsichtlich finanzen beachten?

Hallo Fr BAder unser sohn wurde am 18.02.2014 geboren. Ich habe zwei jahre elternzeit genommen und mir das elterngeld auf zwei jahre aufgeteilt. Nun planen wir gerade das geschwisterchen. wenn ich vor dem 18.02.2016 ET habe wie verhält sich das mit dem elterngeld? bekomme ich das gesetzliche Mindestmaß oder wird dies aus meinem gehalt vor der geburt des ersten kindes errechnet? Und was müsste ich hinsichtlich arbeitgeberinformation beachten? Und da ich nun auch bei meinem ersten kind zuhause bleibe kann ich hier betreuungsgeld beantragen oder wird dies mit dem aktuellen elterngeld verrechnet? Danke schonmal vorab für die hilfe. LG Alexa

von alexa22 am 13.02.2015, 10:40



Antwort auf: was muss ich beim zweiten kind hinsichtlich finanzen beachten?

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.02.2015



Antwort auf: was muss ich beim zweiten kind hinsichtlich finanzen beachten?

Du bekommst beim elterngeld immer max 67 % des durschnittl. Einkommens der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes, für 1 Jahr gezahlt . mind. jedoch 300€ !Betreuungsgeld wird nicht gezahlt wenn du schon Elterngeld beziehst(Sthet auch alles auf der Seite, von deinem Landkreis, unter Elterngeld)! Dein chef müsstest du insoweit informieren, das du ab 18.02.2016 nicht arbeiten kommst, falls du wieder ss wirst. finanziell kommst du am besten du arbeitest ab 16.02.16 noch mal 12monate. Kl. Tipp das nächste mal Elterngelg für 1 jahr auszahlen lassen, selber halbieren und geld zur seite legen und ab dem 2 Jahr betreungsgeld noch beantragen.

von mirala2015 am 13.02.2015, 12:16



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