Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nach Elternzeit beachten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nach Elternzeit beachten?

Hallo, ich brauche ein Muster für einen Aufhebungsvertrag im Anschluss zur Elternzeit. Ich habe bisher keinen Kitaplatz. mein kind wird jetzt erst ein jahr alt. die elternzeit habt meine AG mir nicht verlängert und ich bin auch nicht bereit in dieses unternehmen zurückzukehren. Eine neue stelle habe ich bereits in aussicht wo jedoch die arbeitszeit flexibler ist und mein mann unsere tochter betreuen kann während ich arbeite. ich war nur teilzeit angestellt. hoffe es kann mir jemand von euch helfen. Vielen Dank

von msdiamond am 07.10.2014, 13:51



Antwort auf: Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nach Elternzeit beachten?

Hallo, bitte die Hinweise lesen - da kann ich Ihnen nur entgeltlich helfen. nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2014



Antwort auf: Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nach Elternzeit beachten?

Hat Dein AG Dir denn einen solchen angboten ? Dann setzt er den auch auf. Ansonsten musst Du drei Monate vor Ende kündigen.

von Sternenschnuppe am 07.10.2014, 13:55



Antwort auf: Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nach Elternzeit beachten?

Nein hat er nicht. Er möchte in keiner hinsicht irgendwas ändern oder mir entgegenkommen std reduzieren etc. Die Frist ist schon vorrüber. wieso kann ich als AN denn keinen Aufhebungsvertrag aufsetzen??

von msdiamond am 07.10.2014, 14:02



Antwort auf: Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nach Elternzeit beachten?

Klar kannst du selber einen Aufhebungsvertrag aufsetzen. Aber du weisst doch, hier ist es üblich, dass der AN wie ein verängstigtes Kaninchen rumsitzt und auf Aktivität des AG hofft. Machs einfach, biete es an, feddisch.

von Pamo am 07.10.2014, 17:11



Antwort auf: Was muss ich bei einem Aufhebungsvertrag nach Elternzeit beachten?

Und Du schreibst selbst Du hast keine Betreuung, also erfüllst Du den Vertrag nicht. Du kannst hoffen dass Dein AG einer vorzeitigen Kündigung zustimmt. Ansonsten könnte er Dich sogar verklagen. Seit wann weißt Du denn dass Du keine Betreuung hast und Deinen alten Vertrag nicht erfüllen kannst ? Und wann genau vor Ende der Elternzeit hast Du versucht eine Einigung mit dem AG zu finden ?

von Sternenschnuppe am 07.10.2014, 17:23



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