Was muss ich bei der Formulierung des Schreibens für die Elternzeit beachten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was muss ich bei der Formulierung des Schreibens für die Elternzeit beachten

Hallo Frau Bader, ich habe die Elternzeit meines Erstgeborenen unterbrochen damit ich die vollen Mutterschutzbezüge bekomme. Nun ist meine Tochter auf der Welt und ich möchte den Elternzeitantrag bei meinem Arbeitgeber stellen. Mir steht noch 1 Jahr Elternzeit von meinem Sohn zu sowie die vollen drei Jahr für meine Tochter. Soll ich nun am besten erst das verbliebene Jahr meines Sohnes nehmen und dann erstmal die 2 Jahre für meine Tochter? Das dritte Jahr für meine Tochter möchte ich mir erstmal aufsparen. Kann ich das alles in einem Antrag stellen oder muss ich für die Kinder getrennt beantragen? Vielen Dank Silke81

von silke81 am 14.11.2013, 16:08



Antwort auf: Was muss ich bei der Formulierung des Schreibens für die Elternzeit beachten

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der Gesetzesänderung ab 2013 kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.11.2013



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