Hallo Frau Bader, ist es sinnvoll, den Arbeitgeber zu fragen, ob man die Elternzeit für das 1. Kind wegen der Geburt eines weiteren Kindes schon 14 Tage vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes beenden kann, um in diesen 14 Tagen Resturlaub zu nehmen? Oder ist es im Zweifelsfall ratsamer, sich den Urlaub nach Ende der Elternzeit auszahlen zu lassen? Hintergrund ist, dass ich nicht damit rechne, wieder in den Betrieb zurückzukehren. Danke!
von milena1978 am 27.05.2015, 17:10