Sehr geehrte Frau Bader , als junge Familie,haben wir unser erstes Kind- unsere Prinzessin am 29.04.2015 bekommen. Jetzt haben wir uns entscheidet über das zweite Geschenk in unserem Leben-ein zweites Kind. Bis 27.04.2018 befinde ich mich in Elternzeit(-3jahre) und nach die Berechnung würde mein Entbindungstermin am 12.05.2018 sein konnen. Dadurch dass ich schwanger bekommen bin inzwischen mein erstes Elternzeit werde ich die Berechnung für die Mutterschutz als beim erstes Kind haben oder wird dass neu berechnet? Wie werden dann die cca.65% aus mein Gehalt geteilt nach der Geburt des 2tes Kind (wenn die in frage noch kommen dürfen) oder werden wir nur dass Kindergeld in Wahl nehmen können? Was können wir beantragen und wann? Wir sind durcheinander jetzt mit so viele Fragen,deshalb bitte ich Ihnen um eine Erklärung um unser Weg zu "beleuchten" :) Ich bedanke mich herzlich für Ihr Zeit! Mit Freundlichen grüßen, Bianca Bec
von Bianca B am 21.08.2017, 23:32