Hallo Frau Bader, meine Tochter ist 4jahre der Vater hat bis jetzt noch keinen unterhalt für sie bezahlt. Alles läuft über das jugendamt, der Vater meiner Tochter ist in einer neuen Beziehung und hat jetzt auch Arbeit. Die Frau an seiner Seite war schwanger ( durch eigene aussage von ihr ,sei es nicht von ihm) jetzt da der Vater meiner Tochter Arbeit hat haben beide beim Jugendamt angegeben es sei sein leibliches Kind und er hat wohl auch die vaterschaft anerkannt. Ich habe jetzt den verdacht er habe sie nur anerkannt um an meine Tochter nicht auch noch unterhalt zahlen zu müssen.Kann ich evtl. Rechtlich vorgehen? Oder muss ich es einfach hinnehmen?
von
ricarda
am 17.08.2013, 23:35
Antwort auf:
was kann ich noch tun, der vater meiner tochter zahlt keimen unterhalt?
Hallo,
die Vaterschaft? Dagegen können Sie nichts tun
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.08.2013
Antwort auf:
was kann ich noch tun, der vater meiner tochter zahlt keimen unterhalt?
Seine beiden Kinder haben den gleichen Unterhaltsanspruch, dein Kind ist nicht nachrangig nach dem nachgeborenen Kind.
Warst du bereits beim JA und hast dort mitgeteilt, dass er nun in Arbeit ist und dass man jetzt mal wieder eine Unterhaltsforderung an ihn schicken sollte? Wenn das JA-Sachbearbeiter dazu keine Lust hat, dann mit dem Vorgesetzten sprechen. Wenn dieser auch so eine Lusche ist, dem JA die Beistandschaft entziehen und einen Rechtsanwalt beauftragen. Gibts es einen vollstreckbaren Titel?
von
Pamo
am 18.08.2013, 14:06
Antwort auf:
was kann ich noch tun, der vater meiner tochter zahlt keimen unterhalt?
Naja das Jugendamt ist auch nicht Grad das schnellste, die haben in der Vergangenheit seeeeehr langsam gearbeitet. Jetzt ruf ich dort regelmäßig an und informiere sie sobald es etwas neues gibt vom KV oder Erkundige mich ob und welche Schritte als nächstes eingeleitet werden. Jetzt wissen sie auch bescheid das er arbeitet ,seine Freundin hat beim JA angerufen und mitgeteilt das der KV nun arbeite und Sie vetrag Wie auch lohnabrechnung zu ihnen schicken wird. Und dann habe sie noch angegeben das der KV nun noch ein Kind bekommen hätte... Ich habe nun wirklich dem verdacht das die beiden nur behaupten es sei sein Leibliches, weil Sie im Vorfeld mir schrieb das 2andere Väter in frage kommen
von
ricarda
am 18.08.2013, 15:41
Antwort auf:
was kann ich noch tun, der vater meiner tochter zahlt keimen unterhalt?
mag sein dass sie das nur behaupten und es stimmt nicht
es wäre zwar unsagbar dumm, eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung für ein zweites Kind zu übernehmen, um den Unterhalt für das erste Kind zu reduzieren - aber möglich ist das (an dieser Stelle hoffen wir in diesem Fall, dass euer Kind nicht die niedrige Intelligenz des KV geerbt hat!)
darauf hast du aber keinen Einfluss
es bringt mehr, Energie darauf zu verwenden, den Mindest- oder Mangelunterhalt tatsächlich einzutreiben, als dich in eine Diskussion über eine Vaterschaft einzumischen
von
Pamo
am 18.08.2013, 16:26
Antwort auf:
was kann ich noch tun, der vater meiner tochter zahlt keimen unterhalt?
Danke schön :)
von
ricarda
am 18.08.2013, 18:00
Antwort auf:
was kann ich noch tun, der vater meiner tochter zahlt keimen unterhalt?
Ich will nur hoffen das das Kind von der neuen nicht wirklich von deinem Ex ist, weil dann sind dessen Chance echt schlecht bei einem solch saublöden Plan. Das sich Frau von einem Mann schwängern läßt der für das erste Kind schon nicht einmal es finanziell absichern kann - OK. Da kann man schon den Kopf schütteln. Aber dann auch noch nur behaupten, er wäre der Vater wenn er es in Wirklichkeit nicht ist - wohlwissentlich das der Vater wohl kaum für das zweite zahlen wird wenn es doch einmal auseinandergeht - ist gelinde gesagt mehr als seltendämlich. Erst recht wenn es nur darum geht um mögliche Unterhaltsforderungen zu umgehen - was man so eh nicht hinbekommt. Dann bekommt Frau weder Geld vom leiblichen Vater (weil der ja bestens aus dem Schneider ist), noch Geld vom angeblich weil der vor dem Gesetz als solcher gilt. Hoffen wir mal, das diese Intelligenz wirklich nicht vererbbar ist......
Naja, ausser man bekommt durch Zufall heraus wer wirklich der Vater ist, steckt dem das, der hat wirklich Interesse an dem Kind, kann auch noch nachweisen das er als Kindsvater in Frage kommt und hat Lust, Laune und finanzielle Mittel die Vaterschaft einzuklagen. Da das aber rein theoretisch ist, und alles andere als eien Chance hat, gehört das eher in den bereich Seifenoper.
Mitglied inaktiv - 18.08.2013, 19:51