Frage: Was kann ich noch machen?

Vielleicht können sie mir helfen. Denn egal wo ich auch anrufe ich komm einfach nicht weiter. Zu meiner Situation ich bin Mitarbeiterin in einem grossen ... im Bereich Verkauf. Im April 2016 habe ich in ... meinen Sohn geboren und bin dann 2 Jahre in Elternzeit gegangen. Mein Mann hat dann einen neuen Job Angefangen der in einem anderen Bundesland ist. Natürlich bin ich mit gezogen schliesslich sind wir ja eine Familie. Hatte auch meine Filialleitung darüber informiert. Hab dann auch alles schriftlich eingereicht. Dann musste ich meine Elternzeit auf ein halbes Jahr verlängern da ich erst im August diesen Jahres einen Kitaplatz bekam. Leider nur bis 14 Uhr und was anderes ist im Moment nicht möglich. Mein Mann ist Schichtarbeiter was dann dazu führt das er für die Kinderbetreung fast komplett wegfällt da das mit den Kitazeiten nicht passt. Darüber habe ich auch schriftlich meinen VL informiert der sich dann auch bei mir meldete. Er wolle sich um alles kümmern und mir dann die Kontaktdaten des neuen VLs geben. Dann passierte gar nichts ich meldete mich darauf wieder er war ganz erstaunt das sich keiner bei mir meldet er hätte alles weiter gegeben. Er bat mich um Geduld er würde sich melden. Nur passiert seid dem nichts und ich hätte am 16 diesen Monats schon anfangen müssen. Können sie mir vielleicht sagen wie ich mich verhalten muss. Steh komplett in der Luft und keiner hilft mir. Weis einfach nicht mehr was ich noch tun kann.

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 10:59



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Hallo, Sie hätten am 14. anfangen müssen, haben sie aber nicht. Sie haben auch keinen Anspruch darauf, wegen des Umzuges in einer Filiale im neuen Wohnort eingesetzt zu werden. Wenn sie Glück haben, akzeptiert der Arbeitgeber dies, wahrscheinlicher aber ist, dass er Ihnen kündigt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2018



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Dann musst du gar nichts mehr machen, die fristlose Kündigung wird das erledigen.

von Himbeere2008 am 18.10.2018, 11:20



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Der VL sagt mir ich soll mich gedulden schickt mich in eine Filiale hier um nachzufragen, was ich auch schriftlich habe, und dann dürfen die einfach so kündigen?

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 11:32



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Ich formuliere es mal etwas weniger krass als meine Vorrednerin: du hättest spätestens am 15. nochmal anrufen müssen und deinen Arbeitsantritt am 16. klären. Und/oder natürlich am 16. pünktlich - auch ohne irgendeine Info - bei der Arbeit erscheinen müssen und deine Arbeitskraft vertragsgemäß zur verfügung stellen müssen. Denn so lange, wie vorher nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt dein bisheriger Vertrag, im Rahmen dessen du natürlich auch deine Pflichten erfüllen musst. Bis du bisher nicht bei der Arbeit erschienen, bist du unentschuldigt ferngeblieben und lieferst damit deinem AG den Grund für eine Kündigung. Und dabei ist es egal, was dir vorher am Telefon von wegen "klären wir" gesagt wurde, Darauf darfst du dich eben nicht zurückziehen - du hast schließlich einen Vertrag, der unabhängig von irgendwelchen noch zu klärenden Dingen erfüllt werden muss. Also rufe da sofort! an und versuche, dich irgendwie zu entschuldigen und schlage am besten heute noch auf deiner Arbeitsstelle auf! Vielleicht ist dann noch etwas zu retten.

von cube am 18.10.2018, 11:34



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Aber gedulden heißt doch nicht du darfst zu Hause bleiben, bis sich jemand bei dir meldet. Wenn die Kita dir sagt "wir melden uns" und tun das nicht, rufst du doch auch noch mal und fragst nach, was denn nun mit dem Platz ist oder?

von cube am 18.10.2018, 11:38



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Genau das hab ich mit ihm besprochen. Ich hab ihn gefragt was da ist das ich Dienstag antreten muss. Da kam nein machen sie sich keine Sorgen sie haben ja mit mir gesprochen! Ich kläre das alles denn mehr als bei mir ihrem zuständigen VL melden können sie ja auch nicht.

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 12:11



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Und hast du dich beim zuständigen VL gemeldet?

von cube am 18.10.2018, 12:15



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Ja na sicher! Das kann ich anhand meiner Anrufliste auch nachweisen.

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 12:16



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Und der hat dir gesagt, du brauchst erst mal nicht kommen? Wenn nicht oder du ihn nicht erreicht hast, bleibt es dabei: du hast di Pflicht, am ersten Arbeitstag auch zu erscheinen. Ganz egal, wer sich wann nicht gemeldet hat. Hat er dich mündlich/telefonisch zunächst freigestellt, hast du hoffentlich Zeugen dafür oder diese Absprache per Mail direkt als "wie soeben telefonisch besprochen ..." Nachweis an den VL gesendet?

von cube am 18.10.2018, 12:25



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Na mein VL hat das gesagt und ich hatte das Telefon laut so das mein Mann alles mit angehört hat. Er hat mich auch in die Filiale hier vor Ort geschickt um mit dem Marktleiter zu sprechen. Der hat aber Urlaub! Ich habe es mir auch schriftlich geben lassen das ich da war um mit besagten zu sprechen. Warum sollte ich das denn tun wenn ich nicht die Anweisung für hätte?

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 12:36



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Na, das hast du aber eben anfangs gar nicht erwähnt. Da stand nur, hat sich keiner mehr gemeldet und du hättest am 16. eigentlich schon arbeiten müssen. Aber ganz grundsätzlich bleibt es eben dabei: den Marktleiter - also deinen neuen Vorgesetzten - hast du nicht gesprochen. Da er sich nicht gemeldet hat, bis du einfach nicht zur Arbeit gegangen. Das ist unentschuldigtes Fehlen und ist ein Kündigungsgrund. Ob du wegen eines Gespräches dar warst oder nicht, spielt keine Rolle. Es wurde nichts anderes schriftlich oder sonst wie mit dem ML deines Arbeitsortes vereinbart, also gehst du gemäß geltendem Vertrag zu Arbeit. Oder hat dir jemand wortwörtlich unter Zeugen gesagt "sie brauchen am 16. nicht zur Arbeite erscheinen"/"sind vorerst freigestellt" oder ähnliches?

von cube am 18.10.2018, 12:57



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zu warten, solltest du schleunigst bei deinem Arbeitsplatz aufschlagen! Du hast doch jetzt nicht ernsthaft vor, weiter abzuwarten, oder? Im Zweifelsfall hast du da pünktlich zu erscheinen und eventuell den ganzen Tag nur rumzusitzen - aber dann hast du deine Arbeitskraft wenigstens aktiv angeboten. Wie gesagt: es sei denn du hast schriftlich oder unter Zeugen gesagt bekommen, dass du erst mal nicht erscheinen sollst.

von cube am 18.10.2018, 13:04



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Mein VL sagte er würde sich nochmals um alles kümmern und sich wieder bei mir melden. Daraufhin hab ich zu ihm gesagt ja und wenn ich dann am Dienstag nicht erscheine dann bekomme ich Probleme? Er nein denn sie haben ja mit mir gesprochen und mehr als sich bei ihrem zuständigem VL zu melden können sie ja auch nicht! Gehen sie aber bitte zu dieser besagten Filiale und fragen ob da Bedarf an Personal gibt. So das hab ich gemacht aber darüber darf man nur mit dem Marktleiter sprechen und der hatte Urlaub. Also hab ich mir schrieftlich geben lassen das ich da war um mit dem Marktleiter zu sprechen.

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 13:06



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Verstehst du nicht? ER - der VL - hat sich bemüht, es für ich zu klären. Hat nicht geklappt. Den ML hast du an diesem Tag nicht erreicht. Aber du hast dennoch einen Vertrag!! Und der besagt, du hast am 16. deine Arbeit aufzunehmen. Ich verdeutlich es mal an diesem tatsächlichen Beispiel: Ich Chef, stelle 450-Euro-Kraft ein. Der MA ruft an, weil er nicht mehr genau weiß, ob er bereits am 10. oder erst am 11. seinen ersten Tag hat (Vertragsbeginn lag auf einem WE, an dem abwechselnd frei oder eben nicht war). Konnte derjenige, den er am Tel hatte nicht genau sagen, versprach aber meinen Rückruf. ich war im Meeting, als ich raus kam, war derjenige, der den Anruf angenommen hatte weg und der Zettel mit der Notiz für mich sonstwo gelandet. Am 10. erschein er nicht. Ich habe abgewartet. Da es kein Schüler-Praktikant war, sondern ein erwachsener Arbeitnehmer, habe ich erwartet, das er einfach erscheint - auch auf die Gefahr hin, zu früh da zu sein. Er kam aber auch am nächsten Tag nicht. Als ich anrief um ihn ganz blöd zu fragen, ob er eine AU eingereicht hätte, kam er mir genau damit, was du gerade tust: "ich habe aber abgewartet weil es hieß, SIE würden sich melden." Nein. Er hat einen Vertrag, in dem steht, wann er dieser beginnt. Völlig latte, ob ich da bin oder nicht, anrufe oder nicht - er hat zu erscheinen. Mir hat seine Reaktion dann eben auch gezeigt, Eigenintiative kann ich wohl eher nicht erwarten. Echtes Interesse an dem Job wohl auch eher gering.Willens, auch mal einen Handschlag mehr zu tun als IHM nötig erscheint - mhhh, wohl eher nicht. Als ich ihm das sagte, kam wieder nur "ja aber, SIE und die anderen haben doch" Und da war dann der Ofen aus.

von cube am 18.10.2018, 13:24



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Die Kündigung war rechtens (wobei hier ja noch in der Probezeit und damit eh kein Problem). DU bist immer verpflichtet, deinen Vertrag zu erfüllen und deine Arbeitskraft anzubieten. Gerade dann, wenn die Situation unklar erscheint kommst du am 16. in den Markt und bleibst so lange meinetwegen auf einem Stuhl sitzen, bis der ML dich nach Hause schickt bzw. dir mitteilt, dass er dich erst mal freistellt, da er den Arbeitsplan noch klären muss.

von cube am 18.10.2018, 13:29



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Der VL ist mein Chef und wenn er sagt ich brauch nicht erscheinen da er es ja erstmal klären muss wie wann wo ich zu arbeiten habe und ob es überhaupt wieder möglich ist , dann kann ich nicht einfach in einer filiale erscheinen und loslegen. Schliesslich habe ich laut Vertrag keine Stammfiliale.

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 13:35



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Aber du hast doch eine Filiale zugewiesen bekommen, oder? Wo der ML Ansprechpartner für dich ist? Sorry, so langsam verstehe ich das auch nicht mehr. Hast du denn den VL noch mal angerufen und gefragt, was du nun tun sollst? Hat der VL gesagt, du darfst zu Hause bleiben?

von cube am 18.10.2018, 13:37



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Ja na sicher ich fragte doch was jetzt mit dienstag ist muss ja erscheinen sonst gibts ärger. Er nein da brauchen sie keine angst haben er müsste erstmal alles klären ich wohn ja jetzt 600 km weit weg und er meldet sich nächste woche bei mir

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 13:45



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Und mein Ansprechpartner ist dieser besagte VL das sagte mir auch die Personalabteilung. Mein alter Filialleiter hat überhupt nichts zu sagen schliesslich ist der VL auch sein Chef

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 13:47



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

OK. Wenn du es schriftlich oder unter Zeugen hast, dass dein Ansprechpartner, der letztendlich über deinen Einsatzort entschiedet, dir gesagt hat, du brauchst am 16. nirgendwo erscheinen, ist doch alles gut? Dann verstehe ich nicht, warum du Bedenken hast, das könnte nicht ok sein. Denn alle Argumente, warum du doch am 16. in der Filiale vor Ort oder wo auch immer hättest erscheinen müssen, weist du ja ab mit der Begründung, dein VL hätte dich davon entbunden. Aber ich gebe zu, so langsam blicke ich nicht mehr durch: Du bist in EZ umgezogen. Deine alte Filiale liegt nun 600 km entfernt. Du solltest dich in einer neuen Filiale melden, hast du auch getan. Der dortige ML war nicht da, hat sich aber auch nicht mehr gemeldet. Dein VL sagt auf Nachfrage dazu, er kümmert sich und du brauchst am 16. nirgendwo erscheinen. So richtig? Dann würde ich dafür sorgen, dass du ganz offiziell schriftlich freigestellt bei Gehaltszahlung bist, bist dir ein neuer Einsatzort zugewiesen werden kann. Schreib eine Mail an den offenbar zuständigen VL in dem du den Sachverhalt noch mal beschreibst und mitteilst, dass du nun wie besprochen zunächst freigestellt bist (bei voller Gehaltszahlung) bis dir xxx. Wenn darauf kein Widerspruch kommt, ist ja alles gut. Und du hast etwas Schriftliches in der Hand. Denn ganz ehrlich: auf mündliche Dinge ist im Zweifelsfall kein Verlass. Und so richtig verstehe ich auch immer noch nicht, warum du nicht am 16. in der Filiale erscheinen solltest nur weil der ML bei deinem Erscheinen vor Ort gerade nicht da war. Aber das sind vielleicht Filial-Strukturen, die ich nicht kenne und deshalb nicht richtig einschätzen kann.

von cube am 18.10.2018, 14:17



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Die Struktur ist so das ich in einer Filiale in Paderborn gearbeitet habe. Da gibts einen Filialleiter der mir zwar sagt was ich zu tun habe wärend meiner Arbeitszeit aber über Personalsachen nichts zu entscheiden hat. Da ich umgezogen bin das aber weitergegeben habe ich auch Post von meinem Arbeitgeber hier erhalte ist ja wohl klar das das gespeichert wurde. Vor paar Monaten hab ich dann in der Personalabteilung angerufen weil ich wissen wollte an wen ich mich denn wenden müsse wenn es um meinen Wiedereinstieg geht. Da sagte man mir schriftlich an meinen alten VL oder direkt hier her sie leiten es weiter. Das hab ich gemacht. Daraufhin rief er mich an und sagte mir das er alles an den hier zuständigen VL weiter gibt und er sich bei mir meldet. Da kam nichts also rief ich wieder an. Dann sagte er das das alles bissel dauern könnte da es überegional ist und er nicht weis wie schnell die da unten arbeiten. Dann hab ich gefragt wie es denn ist wenn ich jetzt Dienstag nicht komme will da ja auch keine Probleme haben denn schliesslich hab ich ja alles vorschriftsmäßig erledigt. Daraufhin sagte er das alles in Ordnung ist ich müsste mir diesbezüglich keine Sorgen machen denn schliesslich habe ich ja mit ihm gesprochen denn er ist ja im Moment noch für mich zuständig. Er kümmert sich um alles und meldet sich bei mir.Nur kommt halt nichts und deshalb meine Gedanken.

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 14:58



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Und auch bewilligt bekommen? Schriftlich? Man kann ja nicht einfach umziehen und davon ausgehen dann da in einer Filiale eingesetzt zu werden. Du sollst nachfragen ob da Bedarf ist, was wenn nicht ? ICH würde schnellstens die ElternzeIt erneut verlängern, wenn der AG mitspielt nahtlos noch und dann Teilzeit IN Elternzeit arbeiten wenn geklärt ist wo. Einen Anspruch auf Arbeit hast Du ggf, nur in Deiner alten Filiale, die fällt aus, dann müsstest Du kündigen. Zudem musst Du klären wie Du jetzt seit dem 16. versichert bist, da Du aktuell nicht arbeitest und auch keine Elternzeit hast.

von Sternenschnuppe am 18.10.2018, 15:03



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Darum geht es ja er leitet alles weiter ich soll aber in eine Filiale vor Ort gehen und nachfragen. Leider ist dieser Marktleiter im Urlaub somit konnte ich ihn nicht sprechen. Er sagte auch was die da unten entscheiden liegt nicht in seiner Macht. Da könnte es probleme geben wegen meines gehaltes da ich schon Endstufe erhalte und nicht mehr so flexsiebel bin durch mein Kind.Ich hab dann auch gesagt ok verstehe ich aber da muss ja ne Lösung her. Damit war er einverstanden aber damit warten wir noch bis ich weis ob es da geht oder nicht. Dann noch das mit Dienstag das kennste seid dem funkstille

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 15:10



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Du hättest dich schon vor 3 Monaten darum kümmern müssen. Nicht erst so knapp vor 12. Das ist das Hauptproblem. Dein VL kann auch nicht einfach voraussetzen das an deinem neuen Wohnort nun Bedarf ist. oder das eben der ML vor Ort überhaupt da ist. Spätestens da hättest du dann genauer nachfragen müssen. Ich hätte mich bei dem ganzen Hin und her schon lange mit der Hauptfiliale in Verbindung gesetzt. Da dann schriftlich. Mit Fristsetzungen. Vor allen schon vor Wochen, nicht erst jetzt.

von Felica am 18.10.2018, 16:21



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Ok, verstehe ich alles. Aber im Zweifelsfall gelten eben die Fakten. Die sehen für mich so aus: Umzug während der EZ. Nach der EZ tritt der Vertrag wieder in Kraft, den du aber auf Grund des Umzuges nicht erfüllen kannst (600 km Entfernung). Das du jetzt eben weiter weg wohnst hast du deinem Chef mitgeteilt, der sich kümmern wollte, es aber nicht wirklich getan hat. Einen offiziellen Antrag auf Versetzung in eine andere Filiale gibt es nicht. Eine verbindliche Zusage über einen Filialwechsel hast du nicht. Eine schriftliche Bestätigung von irgendwem, dass du auf unbestimmte Zeit freigestellt bist, bis man dir eine neuen Einsatzort zugewiesen hat, hast du nicht. Heißt für mich: nach wie vor gilt rein rechtlich immer noch dein alter Vertrag, den du seit dem 16. nicht erfüllst. Wenn man dir nun kündigen wollen würde, hätten sie damit vermutlich ganz gute Chancen. Niemals! nur auf irgendwelche Telefonate/mündliche Zusagen verlassen und denken, die würden schon ausreichen. Nie. Egal wie nett jemand ist. Immer alles schriftlich. Immer. Du hast gerade eigentlich nichts in der Hand um wirklich irgendetwas davon nachzuweisen. Der Vorschlag, die EZ zu verlängern und in dieser TZ zu arbeiten, ist da ziemlich gut. Dem zustimmen muß jetzt aber im Prinzip auch niemand - denn de facto erfüllst du doch gerade deinen Vertrag nicht bzw. hast keinen Nachweis, dass du freigestellt bist oä.

von cube am 18.10.2018, 16:30



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Dann verbleiben wir doch so... sollen sie mich kündigen auf so eine Firma lege ich auch keinen Wert!

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 16:40



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Kündigung wäre wohl das kleinste Problem. Selbst erlebt, AN meinte statt nach dem Jahresurlaub nicht wie geplant nach Hause zu fliegen sondern mit dem Bus zu fahren. Von Monako aus, meine die Fahrt sollte gut eine Woche dauern. 2 Tage bevor sie wieder hätte anfangen sollen, klingelt das Telefon beim AG. Sie würde es nicht rechtzeitig schaffen, da sie wie gesagt nicht fliegt sondern Bus fährt und wäre erst 3 Tage später wieder da. Mitten in den Urlaubszeit und Großevent stand an. AG wenig amüsiert und meinte, es wäre ihm völlig egal wie, sie müsse aber an dem vereinbarten Tag da sein, weil er sonst ein Personalproblem hätte und der reibungslose Ablauf für das Event gefährdet sei. Nach 5 Wochen Urlaub wäre es ihr zumutbar rechtzeitig da zu sein wie abgemacht. Wäre sie es nicht, müsste sie die entsprechenden Konsequenzen tragen. Tja, sie war nicht da. AG hat dann den Personaldienst in Anspruch genommen und dort jemanden eben leihweise dann für die Stunden beschäftigt. Zusammen mit der Kündigung hat die AN dann auch die Rechnung vom Arbeitsverleiher bekommen, durfte sie blechen.

von Felica am 18.10.2018, 17:29



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Wenn du dich auf die freundlichen Absprachen verlassen hast und hinterher evt dumm da stehst. Andererseits hast du eben auch gewisse Pflichten - wie zB für die rechtzeitige Antragstellung. Schließlich bist DU umgezogen und DU kannst DEINEN Teil des Vertrages nicht erfüllen. dAS ist nicht die Schuld des Arbeitgebers. Aber warum versuchst du denn nicht jetzt - wie vorgeschlagen - schnellstmöglich eine schriftliche Klärung herbeizuführende? Möglicherweise wollen sie dich doch gar nicht kündigen und es ist nur ziemlich verworren gelaufen. Hier hast du nur eine Antwort darauf bekommen, wie es rechtlich aussehen würde, wenn dein AG sich auf die rechtliche Seite besinnt. Ob er das überhaupt will, weißt du doch gar nicht.

von cube am 18.10.2018, 18:30



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

So jetzt noch schnell zur Info hatte eben ein Gespräch mit meinem VL jetzt ist alles geklärt er hat ganz schnell den Schwanz eingezogen. Soviel zum Thema ich bin der Depp. Danke an alle die mir helfen wollten. Schönen Abend noch!

Mitglied inaktiv - 18.10.2018, 20:15



Antwort auf: Was kann ich noch machen?

Rechtlich wärst Du es gewesen..... Aber bei der Wortwahl über den Vorgesetzen erklärt sich vieles... Schade für alle die sich ernsthaft Gedanken machten um Dir zu helfen, vergeudete Zeit.

von Sternenschnuppe am 18.10.2018, 21:02