Liebe Frau Bader, ich bin Lehrerin und mein Sohn ist am 30.11.16 geboren. Vorher hatte ich eine vollzeitstelle und bekomme nun den Höchstsatz Kindergeld, was ich auch gern beim zweiten Kind wieder hätte. Gerne möchte ich in ca einem halben Jahr wieder schwanger werden. Meine elternzeit läuft 2 Jahre. Ab November dieses Jahres bekomme ich dann ja kein Geld mehr. Wie stelle ich das am besten an? Ist dann die berechnungsgrundlage das Geld der vollzeitstelle vor der 1. Schwangerschaft? Was ist, wenn ich ab November wieder eine viertel stelle mache?
Danke im Voraus
Rebekka
von
Rebekka786
am 19.05.2017, 10:52
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Was ist die korrekte Berechnungsgrundlage?
Hallo,
Sie meinen nicht KG sondern EG?
Entscheidend sind die letzten 12 Mo vor der Geburt (ohne MG-Monate u Monate mit Basis EG). Umd as EG wie bei Kind 1 zu bekommen müssten Sie mind. 12 Mo voll arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.05.2017
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Was ist die korrekte Berechnungsgrundlage?
Nur das erste Jahr Elterngeld wird ausgeklammert und durch Monate vor Kind 1 ersetzt/ aufgefüllt :-) Alles nach dem 1 Geburtstag von Kind 1 fließt mit Euro ein. Entweder wirst Du also sofort schwanger um hohes EG zu erhalten oder musst erst wieder Vollzeit arbeiten gehen :-) Gehst Du gar nicht, wird es der Mindestsatz von 300Euro + Geschwisterbonus. Da es ja sein kann, Du verdienst 5000Euro pro Monat, musst Du bitte mal selbst rechnen.
Beispielrechnung
Es zählen 12 Monate Einkommen vor dem nächsten Mutterschutz. Hast Du 3 Monate Einkommen und 9 x 0Euro macht das dann bei 5000 im Monat 15.000Euro ÷ 12 = 1250Euro ÷ 100 x ca. 65 % = ca. 812 Euro Elterngeld monatl. für 1 Jahr.
Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 11:39
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Was ist die korrekte Berechnungsgrundlage?
Ja ich meinte das EG :-)
Die elternzeit zu kündigen bringt also nichts? Und auch wenn ich innerhalb der elternzeit (die ja 2 Jahre geht) wieder schwanger werde, bekomme ich nicht das Geld wie bei Kind 1? Entschuldigung dass ich nochmal nachfrage
von
Rebekka786
am 19.05.2017, 15:33
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Was ist die korrekte Berechnungsgrundlage?
Nein, Du würdest für Kind 2 nur wieder "volles" EG erhalten, wenn Du ab dem 1. Geburtstag von Kind 1 wieder Vollzeit gehst...
oder vor dem nächsten Mutterschutz wieder zusammenhängend 12 Monate Einkommen erzielst...
Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 16:10
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Was ist die korrekte Berechnungsgrundlage?
Du kannst die EZ ohne Zustimmung des AG gar nicht kündigen. Außer zum neuen Mutterschutz. Diese Frage stellt sich also gar nicht. Und solltest du die EZ kündigen nur um dann ins BV zu gehen, kann man sogar betrug unterstellen. Den Du willst Dich an etwas bereichern was dir ja so sonst auch nicht zustehen würde. In de EZ würdest Du ja normalerweise auch kein Geld bekommen.
Was Du machen kannst ist innerhalb der EZ arbeiten. das Einkommen was du dann zwischen dem ersten Geburtstag deines älteren Kindes und dem neuen Mutterschutz hast, würde das neue EG erhöhen. Und da man innerhalb der EZ ja bis zu 30 Std arbeiten kann und du eh nicht vorhast wieder VZ zu arbeiten wäre das eine Option. Auf ein BV würde ich allerdings nicht setzen, da die Gesetzeslage dazu gerade extrem verschärft wird wegen der ganzen Mißbrauchsfälle. Das mit dem dem gleichen EG wie bei Kind 1 würde nur klappen wenn Kind1 bei der Geburt von Kind2 nicht älter wie ca. 15 Monate ist - weil die ersten 12 Monate (NUR !!!) beim EG ausgeklammert werden und durch vorherige ersetzt werden, ebenso wie Mutterschutz und es zudem noch Geschwisterbonus gibt. ist Kind1 älter bei Geburt von dem 2ten sind das neue EG eben wenn dann kein Einkommen oder geringeres erwirtschaftet wurde - völlig unabhängig vom Status Elternzeit. Wie lange man EZ hat spielt für das Elterngeld zu keinem Zeitpunkt eine Rolle, EZ bedeutet nur das dein eigentlicher Vertrag ruht.
Mitglied inaktiv - 19.05.2017, 16:16
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Was ist die korrekte Berechnungsgrundlage?
Danke für die ausführlichen Antworten und die Zeit, die sich dafür genommen wurde. Ich habe einige mir bisher nicht bekannte Informationen erhalten. Mich an etwas zu "bereichern, was einem eigentlich nicht zusteht" ist mit Sicherheit nicht so und wurde absolut falsch verstanden. Dass dieser (angebliche) Betrug an sich schon Unsinn ist erklärt sich allein dadurch, dass man mit 2 Kindern diverse Kosten hat und eigene "Bereicherung" sicher nicht angestrebt wird.
von
Rebekka786
am 19.05.2017, 16:31