Frage: eigentumswohnung

hallo frau bader! im jahr 2000 hat mein mann (er steht im grundbuch) eine ETW gekauft (110.000 euro). davon sind 25.000 euro von seinen eltern, der rest wurde finanziert). die ETW zahlt sich ausschließlich durch mieteinnahmen ab. im jahr 2004 haben wir geheiratet. die ETW wird im jahr 2025 abbezahlt sein. mal angenommen, wir lassen uns kurz darauf scheiden, in wieweit gehört dann ein teil der wohnung auch mir? fällt diese unter "zugewinn" oder ist sie komplett außen vor, weil mein mann sie vor der ehe gekauft hat? 2. frage: im jahr 2005 haben mir meine eltern 50.000 euro geschenkt. dazu gibt es einen schenkungsvertrag. dieses geld habe ich in eine gemeinsame immobilie meines mannes und mir gesteckt (kauf dieser). fallen diese 50.000 euro unter "zugewinn"? danke für ihren rat!

von rosengartenmaedels am 08.04.2015, 18:35



Antwort auf: eigentumswohnung

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015



Antwort auf: eigentumswohnung

Für solche Anliegen gibt es Rechtsanwälte, die dich gegen Entgelt sicher gerne beraten oder vertreten oder oder oder. Hier geht es ausschließlich Rund-ums-baby.

von ALF0709 am 08.04.2015, 19:13



Antwort auf: eigentumswohnung

:-) Daran ändert sich auch nix, wenn ihr ein Kind habt. In den Fragen muss es ums Kind, Elternzeit, Geld, Mutterschutz gehen. Tipp: www.recht.de

von Sternenschnuppe am 08.04.2015, 19:32



Antwort auf: eigentumswohnung

a) meine frage war an frau bader gerichtet und weder an irgendeinen alf noch sonstwen... b) um geld? ja, darum geht es! um kinder? ja, auch zwangsläufig. um recht - sowieso! vg

von rosengartenmaedels am 08.04.2015, 19:52



Antwort auf: eigentumswohnung

und nicht zum Thema Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Kündigungsschutz während Schwangerschaft, Elternzeit. Sind wir uns da einig? Und damit bist du hier fehl am Platz und genau das wird dir Frau Bader antworten. Anwälte leben davon, dir genau diese Fragen zu beantworten. Entgeltlich natürlich.

von ALF0709 am 08.04.2015, 20:46



Antwort auf: eigentumswohnung

wenn frau bader der meinung ist, es ginge hier nicht um "recht für junge familien" ist das in ordnung :-). die themen dieses forums hast kaum DU festgelegt - schau dich um, da hast du einen vollzeitjob - UNentgeldlich natürlich - hier jeden beitrag in allen unterforen zu durchforsten und auf richtigkeit zu prüfen. ich bitte dich nun, meine anfrage an frau bader (!) nicht weiter zu stören. vg

von rosengartenmaedels am 08.04.2015, 20:56



Antwort auf: eigentumswohnung

Ich bezweifle, dass Frau Bader "gestört" wird. Du kannst ja Antworten, die nicht von ihr kommen, einfach unangeklickt lassen. Ich schätze, ihre Antwort wird lauten: "RUB"

von Pamo am 08.04.2015, 20:59



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"meine ANFRAGE zu stören" - nicht frau bader *lol*! mal schauen! lg & schönen abend :-)

von rosengartenmaedels am 08.04.2015, 21:39



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http://www.rund-ums-baby.de/recht/bitte-lesen.htm

von Sternenschnuppe am 09.04.2015, 07:55



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Du solltest mal besser die Forumshinweise lesen,welche Fragen hier beantwortet werden, anstatt die Damen hier zu belehren die dich nett darauf hinweisen, dass Frau Bader keine "was wäre wenn"-Szenarien beantwortet. Wer genug Kohle hat um sich ne ETW zu leisten und eben mal 50000 € geschenkt bekommen hat, der kann sich auch einen Anwalt leisten um diesen dein Anliegen zu schildern ;) Und by the way.....in einer Ehe stellt man sich doch nicht die Frage:was wäre mit unserem Hab und Gut, wenn wir uns ins 10 Jahren eventuell scheiden lassen!

von Tweetygirl am 09.04.2015, 13:27



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Das sind genau aber die Leute, die beim Anwalt anrufen und sagen: Ich hab da nur ne ganz kurze Frage. Wie??? Das kostet Geld? Ich dachte, eine kurze Frage ist kostenlos. Hab ich mal gehört. Die Leute, die kein Geld haben, kämen gar nicht auf so eine Idee.

von ALF0709 am 09.04.2015, 14:08



Antwort auf: eigentumswohnung

Es gibt durchaus auch kostenlose Rechtsforen für andere Fragen als Babys und Kinder, und auch diese Foren haben ihre Berechtigung. Warum sollte der Wunsch nach kostenlosen Rechtsinformationen zum Thema Baby moralisch hochwertiger oder erlaubter sein als zum Thema Trennungsfolgen? Simple Logik für simple Leute: Alle Leute mit Geld sind böse, alle Leute mit Kindern sind gut. Und die Welt ist eine Scheibe.

von Strudelteigteilchen am 09.04.2015, 14:50



Antwort auf: eigentumswohnung

lass dich von einem anderen Anwalt vor Ort beraten oder frag ggfs in einem anderen Forum. Fr. Bader beantwortet, abgesehen von der nicht passenden Thematik zu RUB, keine so individuellen Fragen. Müsstest dies wenn allgemeiner stellen. Nach dem BGB zu urteilen, würde ich sagen, die ETW deines Mannes gehört ihm allein auch nach der Scheidung. Fraglich ist ob sie bei der "Endabrechnung bzgl Zugewinn " als Vermögen vor Eheschließung komplett deinem Mann angerechnet wird oder nur das, was er bis dahin schon abbezahlt hat. Andererseits bei noch ausstehenden Raten für die ETW würden man das dir ja auch nicht aufbürgen im Falle einer Scheidung. Anders sieht es wahrscheinlich bei der gemeinsamen Immobilie aus, in die du 50.000€ gesteckt hast. Das zählt zwar zu deinem Vermögen aber sozusagen der Restwert der Immobilie wird dann als Zugewinn beider berechnet. Aber ich bin da kein Fachmann. § 1363 Zugewinngemeinschaft (1) Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren. (2) Das Vermögen des Mannes und das Vermögen der Frau werden nicht gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten; dies gilt auch für Vermögen, das ein Ehegatte nach der Eheschließung erwirbt. Der Zugewinn, den die Ehegatten in der Ehe erzielen, wird jedoch ausgeglichen, wenn die Zugewinngemeinschaft endet.

von allmountain am 10.04.2015, 08:50



Antwort auf: eigentumswohnung

deine fachunkundige Antwort interessiert sie nicht die Bohne. Sie will Geld sparen (Anwalt vor Ort kostet ja schließlich Geld).

von ALF0709 am 10.04.2015, 10:53



Antwort auf: eigentumswohnung

Jede/r Einzelne, der hier postet, könnte genausogut entgeltlich einen Anwalt vor Ort befragen. Himmelherrgott, warum bringt Dich genau DIESE Frage so auf die Palme? Nerv getroffen?

von Strudelteigteilchen am 10.04.2015, 11:18



Antwort auf: eigentumswohnung

Um Gottes Willen. Es muss auch der letzte in Deutschland kapieren, dass Dienstleistung Geld kostet. Und man nicht einfach mal so sich kostenlose Rechtsberatung holen kann. Oder gehst du auch zum Schneider und sagst: Ach könnten Sie mir das Loch kostenlos flicken? Ist doch nur ganz klein. Ist nämlich das Gleiche.

von ALF0709 am 10.04.2015, 11:25



Antwort auf: eigentumswohnung

Das trifft es in der Praxis echt!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2015