Hallo Frau Bader, folgendes Problem: der KV und ich haben seit Anfang an das gemeinsame Sorgerecht (das Kind ist 2 Jahre). Nach der Trennung vor über einem Jahr haben wir s so gereglt das der Junge aller 2 Wochen das WE bei seinem Vater ist (der KV ist nach der Trennung wieder zu seinen Eltern gezogen, Fahrtweg mit Auto bis dorthin ca 1,5 h). Seit einigen Monaten hat der Junge Verhaltensauffälligkeiten wenn er wieder kommt, er beißt, tritt, schlägt mich und schläft erst gegen 21:30 Uhr ein. Dies habe ich dem KV gesagt und ihn deshalb schon ein paar Mal angesprochen, er sagt jedesmal bei ihm ist alles i.O. Da ich mir dies aber nicht auf Dauer mit ansehen kann und mit dem KV nicht zu reden ist habe ich einen Anwalt aufgesucht der das Umgangsrecht erstmal eingeschränkt hat (samstag aller 2 wochen von 10-18 uhr) Dies wurde einmal praktiziert, das kind kam mir ausgeglichener vor aber der kv war damit nicht einverstanden und hat von seiner anwaltsseite aus gefordert das alles wieder wie gehabt weiter gehen soll. nach anratem meiner anwaltin habe wir eine familienberatu gsstelle aufgesucht und dem problem auf den grund zu gehen. dies hat mir aber nix gebracht da sich der kv auch nicht in meine situation hineinversetzen kann und weiterhin darauf beharrte das bei ihm immer alles i.o. ist. bei dem termin habe ich mich breitschlagen lassen das nächste mal den umgang auf 1 übernachtung hoch zu legen. nach der einen übernachtung war das verhalten des jungen auch soweit in ordnung, also probierten wir es beim nächsten mal mit 2 übernachtungen bis sonntag vormittag, dies gig allerdings wieder schief, die gleichen verhaltensaufälligkeiten und sehr spätes einschlafen. dies teilte ich dem kv mit und sagte ihm das es besser wäre erstmal wieder runter zu schrauben. damit ist er natürlich nicht einverstanden gewesen und will nun vors familiengericht. ich habe ihm auch angeboten das wir uns nochmal zu zweit hinsetzen bzw. nochmal eine beratungsstelle aufzusuchen um drüber zu reden, darauf ist er gar nicht eingegangen. zumal mischen sich jetzt die eltern des kv noch mit ein und haben mich genötigt (anzeige ist erstattet) das ich mich mal in ärztliche behandlung begeben soll bzw das wenn der junge vom kv später mal die "wahrheit" erfährt sich von mir abwendet. es sind auch dritten personen die verhaltensaufälligkeiten aufgefallen wie verwandte, bekannte, kinderkrippe, also bilde ich mir diese ja nicht ein. meine größte agst ist nun das mir das kind eventuell weggenommen werden könnte wofür ich aber keinen grund sehe, ihm gehts super bei mir bzw. das der kv irgendwas einrührt was nicht der wahrheit entspricht. deshalb meine frage: was kann mir im schlimmsten fall vorm familiengericht in bezug auf meinen sonnenschein passieren?? vielen dank für ihre mühe und antwort.
von MaNa1982 am 07.08.2012, 20:05