Hallo Frau Bader,
ich befinde mich momentan in Elterzeit für 1 Jahr bis April 2014 - mein befristeter Vertrag läuft am 30.06.2014 aus. Mein AG hat mir mitgeteilt, dass er mich auf meiner bisherigen Stelle nicht mehr haben möchte und er mir demnächst in einem Gespräch Alternativen anbieten möchte. Ich habe nun schon mehrfach hier gelesen, dass diese Alternativen gleichwertig sein müssen zu meinem bisherigen Job - aber was bedeutet das genau (außer dem gleichbleibenden Gehalt)? Welche Parameter muss mein AG da noch berücksichtigen oder auch nicht (bisherige Entfernung zum Wohnort, Arbeitszeit, Einsatzgebiet - dazu muss ich sagen, dass ich leider einen nur sehr allgemein gehaltenen Arbeitsvertrag habe)? Muss ich diese Alternativen annehmen? Aus welchen Gründen dürfte ich sie ausschlagen? Was wäre die Konsequenz, wenn ich es ausschlage?
Vielen lieben Dank für Ihre Rückmeldung. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
von
jan-ivi
am 15.11.2013, 16:11
Antwort auf:
Was bedeutet GLEICHWERTIGE Stelle nach Elternzeit?
Hallo,
im Vertrag muss doch was zur Art der Stelle und dem Einsatzort stehen?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2013
Antwort auf:
Was bedeutet GLEICHWERTIGE Stelle nach Elternzeit?
Die Gleichwertigkeit bezieht sich wenn dann nur auf die Zeit die Du noch in dem Unternehmen angestellt bist. Wennich es richtig lese dann also von April bis Ende Juni 2014.
Alles was danach kommt ist so oder so Verhandlungssache zwischen Euch.
Gleichwertig bedeutet dass Du z.B. nicht weniger verdienen darfst aufgrund einer eventuell minderen Tätigkeit. Auch darf er Dich nicht vom Abteilungsleiter zur Putzfrau machen.
Grundsätzlich ist es eine Frage was im Arbeitsvertrag steht. Ein Anrecht auf die exat gleichen Tätigkeiten hat man nur wenn man diese expliziet im AV stehen hat.
Genauso verhält es sich beim Einsatzort. Ist dieser explizit im AV vermerkt? Dann darf er Dich auch nur dort einsetzen. Wenn Du allerdings drinstehen hast dass Dein AG Dich nach Bedarf im Unternehmen einsetzt, dann kann dies auch bedeuten dass Du von Hamburg nach München 'versetzt' werden kannst. Bei den Arbeitszeiten ist es genauso - was steht im AV.
Ausschlagen, naja, letztlich bleibt Dir dann nur die Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag wenn Du Deinen Vertrag nicht erfüllen kannst oder willst.
Letztlich Aussagen zu treffen ohne Deinen AV zu kennen ist sehr schwer bis unmöglich.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 18.11.2013, 14:39