Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Guten Tag, ich arbeite als Krankenschwester auf einer Corona Station, war gestern beim Betriebsarzt und dieser hat mir ein betriebliches Beschäftigungsverbot gegeben, weil Schwangere nicht mehr mit Patienten arbeiten dürfen. AG will dies aufheben und mich ins Home Office schicken.. als Krankenschwester, was garnicht meine Aufgaben beinhaltet. Was für Möglichkeiten habe ich dagegen zu gehen ? Wo muss ich mich melden ? Oder kann mein FA ein anderes Beschäftigungsverbot geben ? Danke, bin sehr hilflos...

Mitglied inaktiv - 16.04.2021, 09:51



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Hallo, der Ag ist verpflichtet, Sie umzusetzen - auch auf einen Homeoffice-Platz. Ich kann ehrlich gesagt auch nicht erkennen, wo das Problem liegt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2021



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Du kannst nichts tun. Dein Arbeitgeber ist sogar gesetzlich verpflichtet, dir eine Ersatztätigkeit (außerhalb deiner Aufgaben) zu suchen. Tut er das nicht läuft er Gefahr, dass er deinen Lohn im Beschäftigungsverbot nicht erstattet bekommt und auf den Kosten sitzen bleibt. Ganz plump gesagt müsstest du auch Akten abheften oder Kaffee kochen akzeptieren, wenn du im Beschäftigungsverbot weiter deinen Lohn bekommen möchtest. Dein FA darf dir auch kein neues Beschäftigungsverbot (auf Basis deiner allgemeinen Tätigkeit) geben, da dies laut aktueller Rechtslage nur noch Aufgabe des Arbeitgeber ist. Das dürfte der FA nur, wenn durch das angestoßene Home Office eine Gefahr für dich oder das Baby bestehen würde

von Dojii am 16.04.2021, 10:03



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Seid doch dankbar von zu Hause aus etwas für deine Kollegen tun zu dürfen Also sorry was stimmt denn mit dir nicht??? Den Kollegen brennt der rasch und einwilligt dir einen Anwalt nehmen um nicht bequem von zu Hause aus arbeiten zu müssen? Da kann man das Kollegium beneiden so jemanden nicht auf Arbeit aushalten zu müssen ich hätte diese Möglichkeit liebend gerne gehabt, statt meine Kollegen völlig aufgearbeitet auf Station zu wissen während ich mir die Fußnägel lackiere!

von Meyla am 16.04.2021, 10:26



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Sie verstehen die Situation nicht, bevor sie Vorurteile ziehen.. hören sie sich das erstmal an. Ich werde regelrecht gemobbt und das ist der Dank für 10 Jahre arbeiten und 1 Jahre Corona Abteilung mit einspringen und vielen verzweifelten Diensten. Mein AG hat die Möglichkeit mich ins Beschäftigungsverbot zu schicken.. will mir aber noch eine drauf geben indem ich die Arbeit mache, die unsere PDL nicht machen will. Mit dieser Arbeit helfe ich ganz bestimmt nicht meinen Kollegen die an der Front zu kämpfen haben!!!!!!!

Mitglied inaktiv - 16.04.2021, 10:43



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Fakt ist leider, der Arbeitgeber MUSS dich umsetzen, wenn er das kann. Er darf das BV nicht aufrecht erhalten, wenn er eine Ersatztätigkeit hat. Wenn du gemobbt oder auf andere Arten psychisch angegangen wirst, wäre das eventuell ein Grund für ein BV von deiner Frauenärztin. ABER dass du ja sicher von zuhause und nicht im Umfeld der Mobbenden arbeiten sollst, stünde dem Mobbing-BV eventuell im Weg.

von Dojii am 16.04.2021, 10:46



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Danke Doji für die Informationen..

Mitglied inaktiv - 16.04.2021, 10:48



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Wenn du im Homeoffice der PDL Arbeit abnehmen kannst, kann diese sich vor Ort um anderes kümmern. Also hilfst du damit definitiv "an der Front" - aber eben von zu Hause aus. Also kein Grund für BV, da Ersatztätigkeit vorhanden!

von KielSprotte am 16.04.2021, 10:54



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

die aufgabe des AG ist eine gefährdungsbeurteilung. ist dein job selber nicht möglich, MUSS der AG ersatztätigekeiten zuweisen, die man annehmen muss. du erhälst ja auch weiter geld! von daher kannst du im homeoffice sehr wohl gutachten bearbeiten, medikamentenpläne schreiben, und andere administrative tätigkeiten machen. dir wird sicherlich geholfen und du wirst eingelernt. das ist die pflicht des AG und er macht das genau richtig. warum möchtest du dagegen vorgehen? du möchtest doch auch weiter bezahlt werden...

von mellomania am 16.04.2021, 10:57



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starke unterstellung! er hat die PFLICHT ersatztätigkeiten zu suchen und kann das bv nur aussprechen, wenn er diese nicht hat. wenn es dir nicht gefällt steht es dir frei zu gehen. sorry das ist echt berechnend und völlig unfair.

von mellomania am 16.04.2021, 10:59



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Ich kann mich hier nicht genau ausdrücken.. oder werde falsch verstanden. Aufjedenfall steht der Betriebsrat jetzt hinter mir genauso wie die Personalabteilung auch. Ich bin die letzte die ohne Arbeit zu Hause hocken will und Geld kassieren will. Diese Ungerechtigkeit ist das was mich beschäftigt. Danke für die Antworten. Es hat sich erledigt. Kriege mein Beschäftigungsverbot so wie es mir auch zusteht!!

Mitglied inaktiv - 16.04.2021, 11:28



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Die letzte Entscheidung liegt nur eben bei der Krankenkasse (die verwaltete die finanziellen Mittel, die bei einem BV angezapft werden). Wenn die das BV anzweifelt, eben weil eine Ersatztätigkeit vorliegt, kann es passieren, dass die Kosten nicht ersetzt werden. Ein BV aussprechen und ein BV, das auch rechtlich sauber greift sind zwei völlig verschiedene Dinge. Da der Betriebsrat nicht für die Kosten eines BV aufkommt, hat er hier auch nicht das letzte Wort. Versteh mich nicht falsch, ich hoffe dass es klappt. Aber alle, die laut deinem Text bisher mit dem BV zu tun hatten, sind nicht die letzte Instanz. Es kann immer noch passieren, dass das BV angezweifelt wird.

von Dojii am 16.04.2021, 11:45



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Na ob dir das zusteht bezweifle ich....

von KielSprotte am 16.04.2021, 11:45



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Sonst hätte ich es nicht bekommen.. keine angst

Mitglied inaktiv - 16.04.2021, 12:22



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

die kk kann es anzweifeln, dann bekommst du gar nix. und sorry, solche mitarbeiter hätte ich nicht lange wäre ich chef. solltest du an einer weiteren zusammenarbeit interessiert sein würdest du nicht so einen aufstand machen. aber das wirst du ja sehen wie das ankommt :-)

von mellomania am 16.04.2021, 12:27



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

"Kriege mein Beschäftigungsverbot so wie es mir auch zusteht!!" Seit wann steht jemandem ein BV zu??? Das ist eine merkwürdige Art die Dinge zu betrachten.. Was dir zusteht ist ein sicherer Arbeitsplatz, bei dem Dir und dem Kind keine Gefährdung entsteht.. Und den will dein AG dir zur Verfügung stellen. Nur wenn ein AG nicht in der Lage ist einen sicheren Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, darf Frau auf Kosten der KK (und damit der Allgemeinheit) zu Hause bleiben und bekommt ihr Geld ohne Gegenleistung.. Ich finde das BV, wenn wirlich angebracht eine tolle und wichtige Sache.. Aber ich muss mich schon wundern über die Anspruchshaltung, die hier häufig herrscht... Weiter unten empört sich eine Dame, das es nicht 3 Jahre Elterngeld gibt, obwohl sie gerne länger zu Hause bliebe um ihr Kind zu betreuen und hier wird erwartet, dass eine Schwangerschaft gefälligst zu einer bezahlten Freistellung zu führe hat.. Dann müsste ja jede Schwangere auch alle im home office, Büro job etc. Anspruch auf Freistellung haben.. Gefährdung hin oder her..

von MamavonMia123 am 16.04.2021, 14:18



Antwort auf: Aufhebung von einem Beschäftigungsverbot

Also irgendwie zweifel ich das Mobbing gerade sehr stark an. Kann mir gar nicht erklären warum.

von Felica am 16.04.2021, 18:31



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