Frage: warscheinlicher ET 14.02.2017

Guten Abend, ich habe eine oder mehrere Fragen und zwar, bin ich anfang Mai Arbeitslos geworden und bekomme jetzt Arbeitslosengeld. Jetzt habe ich erfahren das ich Schwanger bin, steht es mir jetzt trotzdem zu ? Muss ich es dem Amt sofort miteilen? Es ist meine erste Schwangerschaft und weiss jetzt nicht genau wie was abläuft. Was kann ich denn alles beantragen? Der Vater meines Kindes geht Vollzeit arbeiten, ich weiss nicht, ob irgendwas angerechnet wird. Jeder sagt was anderes. Ich möchte auch nicht ins Harz 4 geraten. Wäre für Ihre Antwort sehr Dankbar. Gruß

von xSuex am 15.06.2016, 21:43



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Das ist aber problematisch und wird von vielen Ämtern anders gehandhabt. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2016



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

Du bewirbst Dich ganz normal weiter und solltest schauen Arbeit zu finden. Sonst bekommst Du nur 300€ Elterngeld. Alles was Dein Partner verdient wird angerechnet, egal ob zusammen oder nicht, zusammen lebend oder nicht. Er ist der Vater und sowohl dem Kind als auch Dir zu Unterhalt verpflichtet. Wenn Du sein Netto nennen magst kann man mehr sagen.

von Sternenschnuppe am 15.06.2016, 22:51



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

1.600 € bekommt er aber es bleibt mit alle Abzügen 700 über. Also steht mir nicht viel zu ? Und die können mein arbeitlosengeld nicht streichen ? Vielen Dank für die schnelle Antwort

von xSuex am 15.06.2016, 23:15



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

Solange Du Dich um Arbeit bemühst nicht. Dann erfüllst Du die Vorraussetzungen. 1600€ , danke für die Info. Ist mehr als andere ;-) Die Abzüge sind was genau ? Wofür bleiben 700€ übrig? Du hast dann ja 300€ Elterngeld und 190€ Kindergeld. Wohnt ihr zusammen ? Eventuell geht dann Wohngeld oder und Kindergeldzuschlag. Wobei das Elterngeld dann als volles Einkommen gewertet wird, da Du es nicht erarbeitet hast Es gibt online Rechner dazu.

von Sternenschnuppe am 16.06.2016, 08:43



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

Also die Abzüge sind die Versicherungen und Miete. Nein in Moment wohnen wir nicht zusammen aber es ist in Planung Ich bin in der Altenpflehe tätig wie lang kann ich denn wenn ich einen neuen Job finde darin arbeiten ohne das Kind zu 'schaden'. Ich möchte einfach nicht ins Harz 4 rein rutschen

von xSuex am 16.06.2016, 10:41



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

Ja. Dann würde eine Wohnung die Kosten senken. Versicherungen auch mal prüfen was davon günstiger geht. Altenpflege und Schwangerschaft ist schlecht. Rechtlich kannst Du Dich aber bewerben und musst nix sagen. Wie ein AG Dich dann einsetzen kann muss er sehen. Nicht alle in der Altenpflege bekommen ein BV

von Sternenschnuppe am 16.06.2016, 11:02



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

Mit der Versicherung haben wir schon geguckt er kommt vor 2018 niht daraus. Was ist ein BV und was passiert dann mit meinem Arbeitslosengeld?

von xSuex am 16.06.2016, 12:46



Antwort auf: warscheinlicher ET 14.02.2017

Achtung bei den Versicherungen, evtl greift bei euch eine Sondervereinbarung. wenn ihr als Paar zusammen wohnt, ihr aber bestimmte Versicherungen dann doppelt habt, weil, zB jeder von euch eine eigene Haftpflichtversicherung oder Hausrat hat, dann könnt ihr bei Zusammenzug unter Umständen sonderkündigen. Und zwar den Vertrag der am jüngsten ist und der andere kann dann mit in die verbliebenen Versicherung aufgenommen werden. da also mal schlau machen, ein zusammenziehen lohnt sich also auch deshalb. Zudem kann der Papa dann auch Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beziehen wenn ihr alle zusammen wohnt. Evtl, falls ihr es vor habt, auch noch einmal über eine Heirat nachdenken, notfalls einfach eine formlose Standesamtliche und dann später irgendwann die "große feier" nachholen. Dann kannst Du auch nach dem Elterngeld in die gesetzliche Krankenversicherung deines dann Ehemannes. Außerdem spart man noch das ein oder andere dann bei den Steuern.

Mitglied inaktiv - 16.06.2016, 15:46