Hallo Frau Bader,
Ich bin seit September 2017 im 2. EZ-Jahr und werde ab Dez. in TZ arbeiten gehen und zwar an 3 Tagen/Woche. Ich habe noch Resturlaub aus der Zeit vor der EZ, also aus dem Jahr 2016. Normalerweise verfällt bei uns der Urlaub eines Jahres am 1.10. des Folgejahres. Wann verfällt mein Resturlaub aus der Zeit vor der EZ (Jahr 2016)?
Kann mein AG mir vorschreiben, wann ich diesen restlichen Urlaub nehmen soll oder darf ich das frei entscheiden (natürlich immer unter Abspache mit den Kollegen, wie es üblich ist)?
Danke.
von
juliane-marie
am 05.09.2017, 11:44
Antwort auf:
Wann verfällt Resturlaub und gibt es Vorgaben, wie ich den Urlaub nehmen muss?
Hallo,
das ist gesetzlich geregelt, Sie können diesen Urlaub auch noch nach der Elternzeit nehmen.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bezüglich der Urlaubsplanung weisungsbefugt, er soll aber die Wünsche und Familienverhältnisse berücksichtigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.09.2017
Antwort auf:
Wann verfällt Resturlaub und gibt es Vorgaben, wie ich den Urlaub nehmen muss?
Während der EZ bleibt der Resturlaub bestehen. In welchem Zeitraum nach dem Wiedereinstieg in den Job du ihn nehmen sollst, müsstest du mit deinem AG absprechen.
von
cube
am 05.09.2017, 11:55