Liebe frau bader,
Ich bin derzeit ganz frisch schwanger (5.woche vermutlich) und bin als behindertenpädagogin in einer einrichtung für menschen mit mehrfachbehinderung tätig. Dort komme ich teilweise mit desinfektionsmitteln in kontakt und muss nur leichte pflegerische tätigkeiten (z.b. Wc-begleitung) durchführen.
Im februar 2015 hatte ich in der 13.woche eine fehlgeburt (ma). Damals hatte ich meiner chefin und meinen kollegen bereits in der 10.woche bescheid gesagt - mit der bitte, den menschen mit behinderung NICHTS von meiner schwangerschaft zu erzählen, da ich aufgrund des fehlgeburten-risikos in der frühschwangerschaft bis zum 4.monat warten möchte. Natürlich verpetzte mich eine unprofessionelle kollegin bei den menschen mit behinderung in meiner gruppe. Alle wussten bescheid, in der 13.woche verlor ich mein kind. Genau das wollte ich verhindern.
Jetzt die frage: wann soll ich diesmal bescheid sagen??
von
Cindy_cindy
am 22.12.2015, 11:07
Antwort auf:
Wann schwangerschaft mitteilen?
Hallo,
da Sie ja augenscheinlich kein BV bekommen, können Sie warten. Es gibt keine Sanktion, wenn man es zunächst nicht sagt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.12.2015
Antwort auf:
Wann schwangerschaft mitteilen?
Da dann ja anscheinend nix umgestellt werden muss wegen der Schwangerschaft : Wann Du es willst.
Würde dann auch noch etwas länger warten, oder eher und klipp und klar auf den Datenschutz hinweisen und erinnern was damals war.
von
Sternenschnuppe
am 22.12.2015, 11:27
Antwort auf:
Wann schwangerschaft mitteilen?
Ja, so in etwa hab ich mir das auch gedacht. An sich wird nichts umgestellt, nur ein paar Kleinigkeiten darf ich dann halt nicht mehr machen, wie z.B. Kundentransporte mit dem Bus erledigen, WC-Begleitungen, usw...aber das kann ich mit ein paar kleinen "Ausreden" umgehen ;)
Werd dieses Mal bestimmt etwas länger warten...
Danke für deine Antwort! :)
von
Cindy_cindy
am 22.12.2015, 12:09