Wann muss man AG über die zweite Schwangerschaft in der Elternzeit informieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann muss man AG über die zweite Schwangerschaft in der Elternzeit informieren?

Hallo Frau Bader, Wann muss ich meinem Arbeitgeber über die zweite Schwangerschaft in der Elternzeit informieren? Ich bin in der 18 SSW mit meinem zweiten Kind und bin wegen meinm ersten Kind (15 Monate) 3 Jahre in Elternzeit. Da ich die Elternzeit weg. MuSchG vom ersten zum vorraussichtlichen Geburtstermin vom Zweiten 2.5.16 unterbrechen möchte würde ich dies gerne mit der Ankündigung der zweitern Schwangerschaft erledigen. Wie lange kann ich mir demnach Zeit lassen, dem Arbeitgeber die zweite Schwangerschaft mitzuteilen, da es wegen 3 Jahre Elternzeit soweiso kurzfristig nichts ändert. Mir wurde von der Elterngeldstelle nur mitgeteilt, dass ich erst 7 Wochen mit der frauenärzlichen Endbescheinigung für AG und Krankenkasse die Unberbrechung der Elternzeit vom ersten Kind mitteilen soll und gleichzeitig die Elternzeit für das zweite Kind ankündigen soll. Reicht dies dann auch für die grundsätzliche Information beim Arbeitgeber 7 Wochen vor vorr. Entbindung? Ich freue mich auf Ihre Rat. Mit freundlichen Grüßen

von jonnyboy am 04.12.2015, 20:02



Antwort auf: Wann muss man AG über die zweite Schwangerschaft in der Elternzeit informieren?

Hallo, rein rechtlich muss man es sofort nach Kenntnis mitteilen. Der AG will ja auch planen. Es passiert nichts, wenn man wartet - aber in der 18 SSW sollte der AG es dann doch mal erfahren Liebe Grüßé NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2015



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