Hallo,
Ich bin aktuell in Elternzeit und plane erneut schwanger zu werden. Nun hatte ich bei der jetzigen, ersten SS ein Beschäftigungsverbot, unter anderem weil ich medizinischen Bereich tätig bin. Bei einer erneuten SS würde ich auch ein BV bekommen.
Dem Arbeitgeber habe ich gemeldet, dass ich nach dem Jahr wieder voll zurückkomme.
Meine Frage also: wenn ich nun schwanger werde... wann muss ich den Arbeitgeber informieren? Erst am erneuten Arbeitsbeginn?
Danke!
von
Nelchen2
am 27.04.2018, 21:18
Antwort auf:
Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren, dass ich schwanger in EZ bin?
Hallo,
mitteilen sollten Sie es ihm zeitnah, das Beschäftigungsverbot greift aber erstbeim erneuten Arbeitsbeginn.
Ich würde an Ihrer Stelle nicht mit ein Beschäftigungsverbot rechnen. Ab 2018 ist das Mutterschutzgesetz neu formuliert und ein Beschäftigungsverbot soll vermieden werden. Der Arbeitgeber soll versuchen, Sie umzusetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2018
Antwort auf:
Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren, dass ich schwanger in EZ bin?
solange du in elternzeit bist ist ein bv nicht relevant, da du diese frühestens auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden könntest, sollte der beginn des mutterschutzes in die laufende elternzeit fallen. wenn du eh voll zurückkommst, erhälst du dann direkt am ersten tag das bv WENN der AG keine ersatztätigkeit für dich hat, die du im übrigen annehmen musst! auch das mutterschaftsgeld wäre dann vollzeit berechnet. daher müsstest du dem AG schon rechtzeitig mitteilen dass du schwanger bist, damit er schauen kann, ob er dich anderweitig einsetzen kann oder eben ein bv ausspricht. grad wegen der planung auch für ihn
von
mellomania
am 27.04.2018, 22:05