Liebe Frau Bader, kurz vor Weihnachten beginnt mein Mutterschutz. Nun habe ich folgendes "Problem". Ich habe erst zum 01.07. meine Lohnsteuerklasse gewechselt, d.h. ich schaffe die 6 Monate in der Lohnsteuerklasse 3 nicht, wenn ich bereits Mitte Dezember in Mutterschutz gehe. Nun würde ich gerne meinen Mutterschutz erst zum 1.1. antreten, damit ich volle 6 Monate in Lohnsteuerklasse 3 gearbeitet habe. Hier meine Frage dazu: - wann muss ich meinem Arbeitgeber mitteilen, dass ich vor habe meinen Mutterschutz zu verkürzen? Kann ich das auch kurzfristig vor Beginn des Mutterschutzes machen, wenn ich sehe, dass es mir gut geht? Mein AG will nämlich gerade die Bestätigung vom Arzt haben, wann mein MS beginnt. - In welcher Form muss ich das meinem Arbeitgeber mitteilen. Reicht per Email oder muss es ein offizielles Schreiben sein? Die andere Alternative um ein höheres Elterngeld zu bekommen, wäre, dass ich beantrage, dass das Mutterschutzmonat, also der Monat Dezember auch bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt wird. Lt. Internet funktioniert das rein theoretisch. Aber lässt sich das in der Praxis wirklich realisieren und wird das dann anerkannt, wo es doch für die Elterngeldstelle um Geld geht. Vielen Dank für Ihre Hilfe!
von 77sonnenschein am 05.08.2014, 12:25