Wann kündigen bzw. Aufhebungsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann kündigen bzw. Aufhebungsvertrag

Hallo, ich befinde mich gerade noch in Elternzeit (insg. 18 Monate eingereicht) bis April 2013. Nun befindet sich mein Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland (600 km) als meiner Heimat (da wohnt der Kindsvater mit gutem Job und die Familie), in die ich zum Mutterschutz zurückgegangen bin. Wir planen hier zu bleiben, haben auch schon einen Krippenplatz ab November. Ich würde mir hier gern eine Arbeit ab frühestens Januar 13 suchen....was also tun...regulär 3 Mon. zum Ende der EZ kündigen würde bedeuten ich kann erst zum Mai wieder arbeiten, was finanziell nicht möglich ist. Geht das auch eher bei Einverständnis des AG (der wohl nicht mit Rückkehr rechnet), wenn ja mit welchen Fristen? Am liebsten wäre natürlich ein Aufhebungsvertrag zum Ende Oktober, so könnte ich falls ich nicht gleich Arbeit finde zumindest ggf. 2 Monate ALG 1 bekommen ohne Sperre bei dieser Konstellation oder sehe ich das falsch? Muss der AG dem zustimmen bzw. muss er dann bestimmte Formulierungen einhalten um einer 3 Monatssperre zu entgehen? Hach weiß nicht wie ich am besten vorgehe...nicht dass ich dann ne Arbeitsstelle ab Januar finde ,aber gar nicht bei der alten Firma rauskomme. Danke

von pegsch am 26.07.2012, 22:49



Antwort auf: Wann kündigen bzw. Aufhebungsvertrag

Hallo, Sie können den Arbeitsvertrag während der Elternzeit mit den normalen vertraglichen oder gesetzlichen Fristen schriftlich kündigen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2012



Antwort auf: Wann kündigen bzw. Aufhebungsvertrag

Sehe ich das richtig mit dem Aufhebungsvertrag bei dieser Konstellation wg ALG 1 ohne Sperre?

von pegsch am 27.07.2012, 14:58



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