Liebe Frau Bader,
ich bin etwas durcheinander, da ich viel gelesen haben, aber nichts verstanden habe.
Unsere Kleine wird vermutlich Ende September (25.09.2012) kommen. Ich bin Studentin und mein Mann ist Alleinverdiener.
Ich bin familienversichert über meinen Mann. Wie ich gelesen habe, kann ich kein Mutterschutzgeld beantragen, da ich nicht selber versichert bin. Habe ich das richtig verstanden?
Weiterhin habe ich gelesen, dass ich als Mutter erst nach dem Mutterschutz die Elternzeit in Anspruch nehmen kann. Stimmt das?
Ich würde gerne, wenn es möglich ist ab Geburt bis mindestens Februar in Elternzeit gehen. (Das wären 5 Monate.) Kann ich trotzdem weiterhin studieren? Oder muss ich mich exmatrikulieren?
Ab Februar möchte mein Mann die Elternzeit in Anspruch nehmen. Wie lange dürfte er Elternzeit in Anspruch nehmen?
Wir kommen aus Essen. Wer kann uns außer Ihnen mit diesen Fragen bezüglich Elternzeit und Geld weiterhelfen?
Zu welchen Ämtern müssen wir?
von
Asmara
am 08.09.2012, 18:14
Antwort auf:
Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?
Hallo,
1. www.mutterschaftsgeld.de -> Einmalbetrag 210 € MG
2. Da Sie keine Arbeitnehmerin sind, gilt das Mutterschutzgesetz für Sie nicht.Eine Freistellung müssen sie mit der Uni erörtern, auch bezüglich der Folgen für das Studiums und der Dauer der Befreiung
3.Ihr Mann kann bis zu drei Jahren in Elternzeit gehen, auch parallel zu Ihnen. Sie können jedoch zusammen höchstens 14 Monate Elterngeld bekommen.
4. Elterngeldstelle Stadt
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2012
Antwort auf:
Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?
Weiterhelfen kann euch vielleicht die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium.
Meist kennen sich ein paar Verantwortliche an den Uni's damit gut aus.
Mutterschutz und Elternzeit werden miteinander "verrechnet". Frau hat quasi beides gleichzeitig.
Genauso werden Mutterschaftsgeld und Elterngeld miteinander verrechnet.
Du kannst während der EZ auch weiter studieren.
Dein Mann darf drei Jahre Elternzeit nehmen, so wie du.
Elterngeld gibt es aber längstens bis zum 14. Lebensmonat.
Ämter? Elterngeldstelle in Essen! (google hiflt da weiter)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.09.2012, 20:55
Antwort auf:
Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?
Ich denke, der AStA sollte euch da ganz gut beraten können, evtl. gibt es ja sogar ein Familienreferat bei euch.
von
Bernsteinelfe
am 09.09.2012, 08:57
Antwort auf:
Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?
Gerade gefunden. Vielleicht kann man dir dort ganz konkrete Tipps für eure Situation geben:
http://www.asta-due.de/service/krabbelburg.html
von
Bernsteinelfe
am 09.09.2012, 09:02
Antwort auf:
Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?
Die meisten Hochschlen haben Regelungen für Mutterschutz und EZ und auch TZ-Studium von Eltern. MuSchG und BEEG gelten nicht unmittelbar. AStA oder Familienbeauftragte der Uni wäre der erste Anlaufpunkt. Da das nicht einheitlich geregelt ist wird Frau Bader hierzu keine konkrete Antwort geben koennen.
VG
von
Lina_100
am 09.09.2012, 19:53
Antwort auf:
Wann können wir die Elternzeit beanspruchen?
Also ich habe meine kleine auch während des Studiums bekommen. Mutterschutz Geld bekommst du nicht. HAbe aber vom Amt Erstausstattungsgeld und versorgungskosten während der ss bekommen. Waren ca. 50 Euro im Monat. Meine Tochter kam Ende Februar zur Welt . Da es klausurenzeit war hab ich bis zum Schluss durchgezogen . Also Ende Februar . Danach habe ich much ein Jahr vom Studium beurlaubt. Und 300euro bzw. 150 auf zwei Jahre Elterngeld bekommen. Außerdem bekommst du in ( so war es bei mir) alg2 vom Amt. Kommt natürlich auch auf das Gehalt von deinem Mann an. Wohngeld stand mir bzw. Meinem Mann auch zu ( er war auch Student). Hoffe konnte dir bisschen helfen.
von
Kita25
am 10.09.2012, 15:27