Frage:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Hallo Frau Bader,
genau müsste meine Frage lauten, wann ist bei einer Risikoschwangerschaft das Risiko so hoch, dass es ein BV begründet, wenn das Risiko allein im Alter der Schwangeren liegt?
Mir ist bekannt, dass das Alter allein nicht unbedingt ein Risiko darstellt, auch wenn man im Mutterpass so eingestuft ist.
Ich bin mit 49 noch schwanger geworden und habe inzwischen die 50 erreicht. (19. ssw jetzt, 1. Schwangerschaft)
Eine Gefährdung, die ein generelles BV begründen würde, geht von meinem Arbeitsplatz nicht aus. Dennoch fühle ich mich inzwischen sehr überlastet von dem täglichen Stress, bin insgesamt mit einigen "normalen" Schwangerschaftsbeschwerden versehen und kann nicht gerade behaupten, es gInge mir gut. Ich halte eben durch, bin aber denke nicht wirklich krank. Da mich die Situation aber belastet und ich abends völlig geschafft bin (komme meist erst gegen 20 Uhr nach Hause), frage ich mich ob hier ein individuelles BV ausgesprochen werden könnte. Habe eine 40 Std Woche, es kommen aber meist noch Überstunden hinzu. Möglichkeiten,sich mal hinzulegen oder Beine hoch geht nicht, teile das Büro mit Kollegen (extrem unangenehm bei dem was mein Magen und Darm derzeit mit mir machen), Ruheraum o.ä. gibt es nicht.
Meine FA sagte, ein BV spricht sie nicht aus, sondern der AG. Stimmt aber bei einem individuellen nicht, und ich bin mir unsicher, wie ich sie darauf ansprechen soll.
Ist das überhaupt sinnvoll, liegen bei mir dir Voraussetzungen vor?
von
Flippa
am 13.02.2019, 12:54
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Hallo,
ein BV wird ausgeprochen, wenn es eine Gefährdung auf der Arbeit gibt - was bei Ihnen nicht der Fall ist.
Eine Risikoschwangerschaft reicht nicht aus, da fehlt es ja sogar an einer tatsächlichen Problematik. Sollten Sie tatsächlich gesundheitliche Schwierigkeiten haben bleibt die AU.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2019
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Gar nicht, Aussage die man mir bei Arzt und Arbeitsschutz gesagt hat. Ein BV muss immer im direkten Zusammenhang mit der Arbeit an sich stehen. Heißt also, die Arbeit muss bei einem individuellen BV vom AG mit dem Mutterschutz vereinbar sein. Trotzdem ist in dem Falle aber diese spezielle Tätigkeit ein Risiko. Bestes Beispiel, extreme Übelkeit wenn man als Köchin arbeitet. Dafür muss auch kein Risiko vorliegen. Ansonsten gilt, selbst wenn hochgradig Risiko, muss das kein BV mit sich bringen. Bedanke dich dafür bei all denen die es in den letzten Jahren schmarotzerhaft ausgenutzt hat. Jeder mit Verstand würde sonst sagen, mit 50 wäre ein BV begründet.
von
Felica
am 13.02.2019, 13:19
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Körperliche Beschwerden / Unwohlsein gehören zu einer Schwangerschaft dazu, (unabhängig vom Alter) und haben nichts mit deinem Arbeitsplatz zu tun. Und nur dann könnte es ein BV geben.
von
KielSprotte
am 13.02.2019, 13:30
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
"Jeder mit Verstand würde sonst sagen, mit 50 wäre ein BV begründet."
Echt? Wenn der Körper in der Lage ist, ein Kind auszutragen, und vor allem die AP sich ja dann wohl später auch um das Kind kümmern möchte, warum soll das Alter da so entscheidend sein? Bekommt sie dann für den Spielplatz ein Kindermädchen von der KK?
von
Tini_79
am 13.02.2019, 13:33
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Wenn du dich psychisch und physisch überlastet und nicht mehr arbeitsfähig fühlst/siehst klingt das eher nach einer Krankschreibung/AU durch deine Frauenärztin.
Von daher hat sie schon Recht, wenn sie aus diesen Gründen ein BV ablehnt.
von
Dojii
am 13.02.2019, 13:37
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Hier sind die Gründe für ein BV eindeutig nicht erfüllt.
Schwangerschaftsbeschwerden würden ggf. eine Krankschreibung rechtfertigen - aber kein BV.
Der Arbeitgeber muss die Möglichkeiten am Arbeitsplatz schaffen, die der Gesetzgeber für Schwangere vorsieht. Tut er das nicht, dann muss man eben die Gewerbeaufsicht einschalten. Die "erinnert" den Arbeitgeber dann an seine Pflichten.
Das Alter von 50 rechtfertigt kein BV.
Mitglied inaktiv - 13.02.2019, 13:55
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Weil das Alter ein erhöhtes Risiko für verschiedenste andere Dinge mit sich bringt, die alle durchaus noch zusätzlich begünstigt werden wenn auch noch Arbeit, Stress usw dazu kommen. Es ist wohl kaum wem geholfen wenn die Schwangere dann mit vorzeitigen Wehen oder gar schweren Blutungen im KH liegt, wenn man das ganze im Vorfeld durch ein Teil-BV oder komplettes verhindern könnte.
Der Rest ist einfach nur gehässig und entbehrt jeglichem Kommentar.
von
Felica
am 13.02.2019, 15:28
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Hallo,
ich sehe es auch so, dass primär der AG in der Pflicht ist den Betrieb "Mutterschutzgesetz-tauglich" einzurichten.
Wenn er das nicht tut, wende Dich ans Gewerbeaufsichtsamt und frage halt einfach mal nach wie man dir dort helfen kann.
Eine Risikoschwangerschaft ist kein Grund für ein BV, zudem der Arbeitsplatz ja nichts dazu beiträgt (außer eben nicht schwangerschaftsgerecht zu sein, aber eben genau DAS ist ja durch den Betrieb zu regeln!)
Überstunden sind nicht zulässig, das kannst Du schon mal abstellen.
Dein Körper muss jetzt ZWEI Körper versorgen, das IST anstrengend.
Solltest Du Dich irgendwann eben nicht mehr gesund genug fühlen arbeiten gehen zu können, dann ist wirklich eine AU das Mittel der Wahl.
Alles Gute
D
von
desireekk
am 13.02.2019, 15:34
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
bekommen, oder?
Denn diese Voraussetzungen können ebenso zu Problemen in der Schwangerschaft führen.
von
Tini_79
am 13.02.2019, 16:42
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Da das Faktoren sind die man wohl selbst verursacht hat, eher nicht. Du hast im übrigen noch die Drogensüchtigen und Alkoholiker vergessen.
von
Felica
am 13.02.2019, 17:04
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
@Felicia,
da Süchte inzwischen anerkannte Krankheiten sind und eben nicht "hausgemacht" hättest du dir diesen Kommi sparen können.
floe
von
la-floe
am 13.02.2019, 18:08
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Aha, es gibt also Unterschiede zwischen einer Rauchersucht und einer Alkoholsucht? Den das mit den Rauchen habe nicht ich aufgeführt. Dann könnte man auch sagen, alle Übergewichtige sind Unschuldig weil das ja eine anerkannte Essstörung ist. Die welche meinen aus Geschwindigkeitssucht in irgendeinem Autowettrennen jemanden umzunieten sind auch unschuldig weil ja auch krank. Und Pädophile sind natürlich auch krank und können nichts dafür wenn sie sich an Kindern vergehen
Ich bleibe dabei, das ist hausgemacht. Den wenn man krank ist, lässt man sich entsprechend behandeln. Wer das nicht macht, trägt an den möglichen Folgen Schuld. Die Ausrede der Ärmste ist doch krank und kann nichts dafür durfte ich ich mir jahrezehntelang anhören. Das ist eine meiner ersten Erinnerungen als Kleinkind wie ich bei der Suchtberatung sitze und mit anhören darf. man muss noch Nachsicht haben. Nein danke, muss man nicht. Den die welche nicht süchtig sind, werden dadurch auch zerstört, nur kümmert das kaum wen. Spätestens wenn Frau schwanger ist, sollte das selbstverständlich sein etwas dagegen zu unternehmen, statt zu sagen, ich kann doch nichts dafür, gebt mir ein BV.
Das schon mit einer 50jährigen gleichzusetzen ist heftig.
von
Felica
am 13.02.2019, 19:04
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
"Hausgemacht" ist doch auch eine sehr späte Schwangerschaft.
Es kann doch nicht danach gehen, ob nun etwas moralisch ok ist oder nicht.
Hat jemand, der sich als Arzt im Dienst mit HIV infiziert hat einen anderen Anspruch auf Medis und Hilfe, als ein Drogenabhänger oder Sexsüchtiger, der sich selbstverschuldet infiziert hat?
Naja, so oder so kommt für die AP hier ja kein BV in Betracht.
von
Tini_79
am 13.02.2019, 19:13
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
@disqualifiziert.
Es ist eine Frechheit, Menschen mirt Suchtkrankheiten eine hausgemachte Problematik zu unterstellen.
Sagt sich auch so leicht von der Couch aus.
floe
von
la-floe
am 13.02.2019, 19:30
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Hallo,
Ich fürchte, dass du deinen AG an seine Pflichten (notfalls über die Aufsichtsbehörde) erinnern musst
Ich finde da das Mutter schutzgesetz, u.a. Paragraph 9, Ziffer 3 hilfreich.
Ich hätte im ersten Trimester liebend gerne für 3 Wochen mal eine Teilzeit-Krankschreibung gehabt. Und ich war gute Mitte 30...
von
drosera
am 13.02.2019, 21:10
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Hallo Flippa,
erst mal muss dein AG schauen, dass die Überstunden wegkommen (die sind vom MuSchG nicht mehr erlaubt) und dass du eine Ruhemöglichkeit eingerichtet bekommst. Die solltest du dann aber auch tatsächlich viel nutzen. Wenn das einzurichten ist, gibt es keine Ausrede es nicht zu tun. Allerdings muss dein AG von deiner Schwangerschaft wissen, damit er tätig werden kann.
Es gibt kein Alter, ab dem sich ein ärztliches BV begründen läßt, jeder Fall muss einzeln betrachtet werden. Ich würde in deinem Fall ein anteiliges BV mit einer Arbeitszeitreduzierung auf ein verträgliches Maß die beste Lösung finden.
Mitglied inaktiv - 14.02.2019, 09:52
Antwort auf:
Wann gibt es ein individuelles Beschäftigungsverbot bei Risikoschwangerschaft
Nicht jeder Übergewichtige hat sein Übergewicht selbst verschuldet und somit ist Übergewicht auch eine Krankheit und hat nicht immer etwas damit zu tun, dass man sich beim Essen nicht unter Kontrolle hat.
Gruß
Sylvia
von
Dreikindmama
am 14.02.2019, 12:28