Wann den AG über erneute Ssw informieren? Elterngeldberechnung, aber wie?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann den AG über erneute Ssw informieren? Elterngeldberechnung, aber wie?

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit wieder schwanger geworden, jetzt in der sechsten Woche und habe morgen meinen ersten Termin beim FA (Anlegen des Mutterpasses und offizielle Feststellung) Meine 25monatige Elternzeit endet am 07.10. und ich habe gestern die Vertragserweiterung zu meinem Arbeitsvertrag erhalten, in dem die neue Regelung zur Teilzeit (24Std./Woche) festgelegt ist und den ich unterschrieben zurück schicken muss. Ich bin mir nun nicht sicher, wann ich meinen AG am besten über meine neue Ssw informiere: Wenn wir uns sicher sind, dass alles in Ordnung ist, also Anfang vierter Monat? Oder jetzt? Schicke ich dann den unterschriebenen Vertrag einfach so wieder zurück? Ich habe ein bisschen ein schlechtes Gewissen, weil sie ja nun ab Oktober mit meiner Arbeitskraft planen, ich aber ab 02.01.17 schon wieder in den Mutterschutz verschwinde und danach natürlich in Elternzeit. Und da stellt sich bei mir nun noch die zweite Frage: Wie lange kann ich mir eine erneute Elternzeit eigentlich "leisten"? Mein erstes Elterngeld habe ich auf 22 Monate gestreckt, die letzte Leistung erhalte ich im Juli und Mitte Oktober geht es erst mit dem Gehalt weiter. Sind die 22 Monate des ersten Elterngeldes Ausklammerungsmonate? Oder wird hier nichts angerechnet und ich kann nur vom Mindestsatz von 300€ ausgehen, was gestreckt auf zwei Jahre nur 150€ monatlich wären? Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei meinen beiden Fragen helfen könnten. Liebe Grüße! Ilka

von Ilkasaccount am 19.06.2016, 14:55



Antwort auf: Wann den AG über erneute Ssw informieren? Elterngeldberechnung, aber wie?

Hallo, 1. Ich würde es ihm später sagen 2. Es zählen die letzten 12 Mo., ausgeklammert wird nur das EG in den ersten 12 Mo Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



Antwort auf: Wann den AG über erneute Ssw informieren? Elterngeldberechnung, aber wie?

Hallo Nein, alles ab dem ersten Geburtstag ohne Einkommen geht mit 0€ in die neue Berechnung. Es wird ja nur noch die aufgesparte Rate ausgezahlt. Daher solltest Du überlegen ob Du irgendwie den alten Vollzetvertrag erfüllen kannst. Jeder Euro zählt nun. Auf jeden Fall sonst die Elternzeit verlängern und dann Teilzeit IN Elternzeit arbeiten. Zum Tag vor neuem Mutterschutz beendest Du dann die Elternzeit und bekommst den Vollzeitlohn im Mutterschutz. Dann hättest Du zumindest 2 Monate Lohn für das neue Elterngeld. Je nach Netto kann das dann noch minimal was bewegen. Zuzüglich beantragst Du die verbleibenden Monate Elternzeit zu übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag und nimmst dann nach der Geburt Elternzeit für Kind 2.

von Sternenschnuppe am 19.06.2016, 15:20



Antwort auf: Wann den AG über erneute Ssw informieren? Elterngeldberechnung, aber wie?

Ich würde dem Arbeitgeber die erneute Schwangerschaft jetzt mitteilen, BEVOR du einen Teilzeitvertrag unterschreibst. Und dann überlege ob du das mit den 24 h/Woche machen willst, oder eine andere Lösung besser wäre. Der Arbeitgeber rechnet ja mit deiner Arbeitskraft für 24 h/Wo und er sollte so früh wie möglich Bescheid wissen, damit er sein Personal besser planen kann.

Mitglied inaktiv - 19.06.2016, 17:27



Antwort auf: Wann den AG über erneute Ssw informieren? Elterngeldberechnung, aber wie?

Hallo, danke euch beiden schonmal für eure Antworten. Leider ist eine Erfüllung des alten Vollzeitvertrags nicht machbar, da ich einen sehr weiten Fahrtweg habe und die Kitaschliessungszeiten so nicht einhalten könnte. Daher bleibt der 24Stunden/Woche Vertrag für mich die beste Lösung. Mein AG müsste einwilligen in die Variante: Elternzeit verlängern bis zum Start des Mutterschutzes, richtig? Das wäre nämlich noch eine wirklich gute Alternative. Da fällt mir gerade ein: Wir haben jetzt einen 45 Std Kitaplatz, Vertrag unterschrieben und alles startet im September. Die Stundenzahl kann man vermutlich nicht nach unten korrigieren? Ganz liebe Grüße

von Ilkasaccount am 19.06.2016, 18:16



Antwort auf: Wann den AG über erneute Ssw informieren? Elterngeldberechnung, aber wie?

Das wird die Einrichtung vermutlich selbst machen. Einen Anspruch gibt es auf 4 Stunden am Tag, alles mehr muss durch Berufstätgkeit benötigt werden. Sozusagen muss erhöhter Bedarf nachgewiesen werden. Sprech mit der Leitung. Zustimmen muss der AG nicht, Du kannst das dritte Jahr anhängen und dann zum neuen Mutterschutz beenden. Das säe der nur abnicken.

von Sternenschnuppe am 19.06.2016, 19:08



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