Guten Tag Frau Bader,
ich bin während der Elternzeit umgezogen und zwar so weit vom ursprünglichen Wohnort (350km), dass ein Wiedereinstieg beim alten AG leider unmöglich ist. Nun bin ich aktiv auf Jobsuche, finde aber nur schwierig einen Job, weil Vollzeit aufgrund der eingeschränkten Betreuungszeiten kaum möglich ist. Die Agentur für Arbeit sagte, ich müsse entweder selbst kündigen oder mich kündigen lassen, um Arbeitslosengeld bekommen zu können. Stimmt das? Ich dachte, man hat auch Anspruch auf Arbeitslosengeld bei "drohender Arbeitslosigkeit", also wenn klar ist, dass ich nicht zu meinem alten AG zurück kann.
Viele Grüße
Ling
von
Ling
am 23.10.2015, 10:21
Antwort auf:
Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld in Elternzeit?
Hallo,
Sie wollen in der EZ TZ bei einem anderen AG arbeiten? Dafür steht Ihnen ArbGeld 1 zu -aber nur in dem Umfang, indem Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2015
Antwort auf:
Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld in Elternzeit?
Wenn Du Betreuung hast, diese nachweisen kannst und mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten kannst, dann steht es Dir zu.
Musst aber mit einer Sperre ( Dauer meist 3 Monate ) rechnen, da Du selbstverschuldet die Unerreichbarkeit des Arbeitgebers verursacht hast.
Da sind ggf. die Gründe von Bedeutung.
Warum bist Du umgezogen ?
Der AG muss zudem einer Nebentätigkeit zustimmen.
Einen Aufhebungsvertrag kannst Du erbitten. Der AG darf Dir nicht kündigen.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2015, 12:17
Antwort auf:
Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld in Elternzeit?
Einer Nebentätigkeit würde mein AG zustimmen. Bei > 30h müsste ich ja eh dem alten AG kündigen.
Mein Mann hat eine neue Stelle woanders angetreten (vorherige Stelle war befristet) und wir sind als Familie mitgekommen. Also wenn wir nicht umgezogen wären, hätte ich jetzt zwar noch meinen Job, aber mein Mann wäre möglicherweise arbeitssuchend...
von
Ling
am 23.10.2015, 13:44
Antwort auf:
Wann besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld in Elternzeit?
Das ist ein guter Grund.
Mach einen Termin beim Arbeitsamt und kläre das mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Leider ist vieles immer davon abhängig wer es bearbeitet.
von
Sternenschnuppe
am 23.10.2015, 14:25