Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis zum 15.10.2015 in Elternzeit und bin momentan in der 26. SSW mit dem zweiten Kind schwanger. Der Entbindungstermin wäre voraussichtlich der 22. Nov. 2015. Laut der Bescheinigung meines Frauenarztes wäre ich ab dem 11. Oktober in Mutterschutz. Mein Arbeitgeber behauptet, dass der Mutterschutz beim zweiten Kind erst mit der Geburt des Kindes beginnt. Das kam mir überhaupt nicht logisch vor. Wie sehen sie das? Falls mein Mutterschutz doch ab dem 11. Oktober 2015 beginnt, wie sieht es dann mit der Höhe der Bezahlung aus? Muss mein Arbeitgeber seinen Anteil bezahlen? Wird es wie beim ersten Kind nach dem Nettogehalt berechnet? Ich arbeite aber momentan nicht und habe kein Gehalt. Vielen Dank im Voraus. Ayten
von
Ayten
am 20.08.2015, 11:12
Antwort auf:
Wann beginnt Mutterschutz in Elternzeit?
Hallo, Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2015
Antwort auf:
Wann beginnt Mutterschutz in Elternzeit?
Natürlich fängt der Mutterschutz auch bei Schwangeren in Elternzeit 6 Wochen vor der Geburt an!
Machst du nix, bekommst du vom 11.10. bis 15.10. Mutterschaftsgeld von der KK in Höhe von 13 Euro pro Tag. Ab dem 16.10. bekommst du auch den Zuschuss vom Arbeitsgeber (dazu). Und zwar bis zur Höhe, was du bekommen würdest, wenn du nicht schwanger wärst und arbeiten gehen würdest.
Vollzeitvertrag? Steuerklasse?
Du kannst aber auch deine Elternzeit vorzeitig beenden (Elternzeitende am 10.10. einschließlich), dann bekommst du das Mutterschaftsgeld gleich ab dem 11.10. in voller Höhe (KK und AG).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 20.08.2015, 17:02