Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Beamtin und befinde mich momentan im Mutterschutz.
Ich bin Hauptverdienerin gewesen und somit in Steuerklasse 3, mein Mann in Steuerklasse 5.
Da ich nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehe, wäre ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll.
Die Frage ist nur: Wann sollte dieser Wechsel stattfinden? Erst nach Ende der Mutterschutzzeit oder direkt nach der Geburt (die am 30.09. war)?
Hat ein Steuerklassenwechsel direkt nach der Geburt Auswirkungen auf meine Beamtenbezüge, die ich während der Mutterschutzzeit ja weiterhin erhalte?
Danke und Grüße,
Barbara Kreutz
von
netzzwerg
am 06.10.2016, 10:05
Antwort auf:
Wann Steuerklasse wechseln? Nach Geburt oder nach Ende Mutterschutz
Hallo,
das kann man so pauschal seriös nicht beantworten.
Dies, weil das Elterngeld unter dem Progressionsvorbehalt fällt und deshalb berücksichtigt wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.10.2016
Antwort auf:
Wann Steuerklasse wechseln? Nach Geburt oder nach Ende Mutterschutz
Beim Steuerklassenwechsel während dem Mutterschutz reduzieren sich deine Mutterschutzbezüge.
Wenn ihr die Steuerklassen nach dem Mutterschutz wechseln wollt, bedenkt bitte, dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und ihr mit ggf. recht hohen Steuernachzahlungen (gerade bei Steuerkladden 3/5) rechnen müsst!
von
chrissicat
am 06.10.2016, 16:30