Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Hallo frau bader, Ich würde mich gerne von ihnen beraten lassen. Und zwar geht es darum , dass ich derzeit in elternzeit (3 jahre beantragt) bin mir aber schon das 2. kind wünsche da ich schon ein paar jährchen älter bin. Leider habe ich nur einen befristet vertrag dieser läuft im juni 2016 ab. Nun die frage kann mein arbeitgeber wenn er will diesen verlängern oder ist das ohnehin rechtlich nicht möglich? Planung des 2. babys ende des jahres2015 .. Ich wäre dann noch nicht im mutterschutz. Würde nach ET des 2. Kindes und nach mutterschtz entweder anfangen zu arbeiten oder nur 1 jahr elternzeit beantragen. Und wie sieht es aus wenn er doch nicht verlängert wird, denn ich war ja über den arbeitgeber pflichtversichert. Was passiert in diesem falle mit meiner versicherung? können sie mir weiterhelfen?? Liebe grüße

von Tunamm am 04.07.2015, 12:47



Antwort auf: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Hallo, er kann, muss aber nicht. Ansonsten läuft der Vertrag aus. Leistungen von der Agentur f A bekommen Sie nicht, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, ich würde mich trotzdem vorsichtshalber melden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2015



Antwort auf: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Verlängern kann er immer, wenn er will. Er kann ihn auch kommentarlos auslaufen lassen. Wann ist Kind 1 denn genau geboren ?

von Sternenschnuppe am 04.07.2015, 20:27



Antwort auf: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Geboren am 22.9.2014 Wenn der vertrag nicht verlängert wird müsste ich mich dann währen der elternzeit beim arbeitsamt melden??

von Tunamm am 04.07.2015, 23:25



Antwort auf: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Also wenn ihr auf Dein Einkommen und mehr Elterngeld als 300€ angewiesen seid, dann solltest Du versuchen, dass dieser Vertrag verlängert wird. Der AG wird das zu 99% nicht machen, Du bist ja gar nicht da für ihn, er hat nichts davon den Vertrag zu verlängern. Kannst Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten , also hast Du Betreuung ? Ab 1. Genurtstag sammelst Du für ein neues Elterngeld ohne Einkommen nur Nullrunden. Auch aus diesem Grund wäre es wirtschaftlich der falsche Zeitpunkt wenn ihr auf das Geld angewiesen seid. Mein Rat: Steige so rasch wie möglich wieder ein nach dem ersten Geburtstag, zeige dem AG was Du drauf hast, generiere Einkommen und sobald Du die Verlängerung hast steht dem nächsten Kind nichts im Wege. Schwanger einen neuen Job zu finden ist superschwer. ALG1 gibt es nur wenn Du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. ( Kinderbetreuung ) Und ALG1 zählt für ein neues Elterngeld auch als 0€. Wie hast Du Dir Dein Elterngeld auszahlen lassen ? Auf ein Jahr oder zwei ?

von Sternenschnuppe am 05.07.2015, 10:39



Antwort auf: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Danke für deine recht schnellen antworten. Ich habe es auf ein jahr auszahlen lassen im kommenden monat ist es zu ende. Müsste ich dann nur dem arbeitgeber melden, dass ich wieder bspw. Ab januar wieder arbeiten möchte? Oder muss ich das auch der elterngeldstelle oder so melden? Dann ist es für mich logischer jetzt im januar anzufangen die verlängerung zu sichern und dann ein weiteres baby. :) Ich danke dir sternschnuppe

von Tunamm am 05.07.2015, 11:27



Antwort auf: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Naja, ganz so leicht würde ich mir das nicht vorstellen. Immerhin hast du dem AG gesagt, das du 3 Jahre EZ nehmen willst. Fraglich ist also, ob der Platz noch frei ist. Immerhin dürfte er nicht damit gerechnet haben, das du überhaupt wiederkommst.

Mitglied inaktiv - 05.07.2015, 13:26



Antwort auf: Während elternzeit 2. wunschkind aber AV läuft währen der Elternzeit ab

Wenn er Platz hat, und es realisieren kann, dann ist das allerdings die Chance auf die Verlängerung. Würde es auf jeden Fall versuchen und Frau Bader noch einmal exakt danach fragen in einem Extrapost. Also ob der AG Teilzeit in Elternzeit ablehnen darf oder begründen muss. Das weiß ich nicht. Beim Auslaufen des Veertrages und ohne neuen Job musst Du Dicb auf jeden Fall um die Krankenkasse kümmern. Beitragsfrei ist die nur, solange man einen AG hat. Wenn Du Kinderbetreuung hast würde auch ALG1 gehen und Du wärsest so versichert. Wenn Du verheiratet bist kannst Du auch beim Mann kostenfrei familienversichert werden sofern er nicht privat versichert ist. Also in dem Fall Betreuung organisieren und 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsamt melden. Schöner wäre es natürlich wenn Plan A klappt, Teilzeit in Elternzeit und die Verlängerung bekommen :-)

von Sternenschnuppe am 05.07.2015, 18:28



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