Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Guten Tag, ich habe folgendes "Problem": Ich habe eine Tochter die 9 Monate alt ist und im Mai 2015 geboren wurde. Vorher habe ich Vollzeit gearbeitet und Netto ca 1800€ erhalten. Die Elternzeit habe ich für 2 Jahre gesplittet beantragt und bin somit bis Mai 2017 in Elternzeit. Im September 2015 hat der ehemalige Arbeitgeber sein Unternehmen "verkauft". Es hat kein Betriebsübergang stattgefunden. Alle Arbeitnehmer wurden gekündigt. Bis auf mir ! Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag erhalten der jetzt wegen der Elternzeit ruht. Jetzt bin ich erneut schwanger und der voraussichtliche ET ist der 28.10.2016. Ich bin überfragt was mir nun zusteht und welchen Weg ich gehen muss. Wieviel Elterngeld steht mir zu ? Bei der Elterngeldstelle habe ich soeben verstanden , dass mir 7 Monate mit vorherigem Lohn 1800€ berechnet werden und die übrigen Monate mit 0€. Davon dann der Durchschnitt von 12 Monaten und 67% wieder davon. Aber auf die Frage ob der Lohn gilt, obwohl ich einen neuen AG mit neuem AV habe konnte die Dame nicht antworten. Ich bin für jede Antwort dankbar. Freundliche Grüße aus NRW Yasmin

von mixyas am 23.02.2016, 15:33



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Hallo, rein zum Verständnis: mit wem haben Sie jetzt einen neuen Vertrag? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.02.2016



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

ET ist der 28.9.2016... Ich bin noch ganz verwirrt, da ich heute erst die Mitteilung bekommen habe... Und habe noch keinen Mutterpass bekommen😢

von mixyas am 23.02.2016, 15:51



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Der neue Vertrag wurde mit dem neuen Arbeitgeber abgeschlossen, der das Unternehmen aufgekauft/übernommen hat. Ich habe ja bisher keinen Lohn vom neuen AG erhalten, da ich noch in Elternzeit bin. Mir ist bewusst, dass ich die Elternzeit zum 27.9.2016 beenden müsste um den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten. Aber steht mir dieser überhaupt dann zu ? Entschuldigung, wenn die Beschreibung etwas durcheinander wirkt. LG

von mixyas am 23.02.2016, 16:14



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Wieso neuer Arbeitsvertrag? Ich hoffe zu den alten Bedingungen. Darauf kommt es nämlich an. Eigentlich hättest Du gar keinen neuen Vertrag bekommen dürfen bzw darfst in dem neuen nichts stehen was dich schlechter stellt. Blöde halt wenn du das dann trotzdem unterschrieben hast, dann dürfte dann bindend sein. Würde da also mal genau nachschauen. Das gilt aber eh erst für die Zeit nach der Elternzeit. Was dann ja für dich wegen Elterngeld egal ist. Da gelten dann alle Monate nach Mai16 bis neuer Mutterschutz als Nullrunde. ob gesplittet oder nicht ist da egal. Allerdings bekommst Du Elterngeld nur dann wenn Du in Elternzeit bist, um das Mutterschaftsgeld zu bekommen in voller Höhe muss Du aber die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden. heißt also, dein Elterngeld muss komplett ausgezahlt sein - auch die zweite Rate - wenn Dein neuer Mutterschutz beginnt. Und du musst die laufende Elternzeit beim neuen AG zum neuen Mutterschutz beenden. Also Meldung ans Elterngeldamt machen und dort Änderung der Auszahlung vornehmen. Splittung bringt dir eh null Vorteile, krankenversichert bist du ja. Und wegen Mutterschaftsgeld, da dürfte dann wohl das gelten was Du im Vertrag unterschrieben hast.

Mitglied inaktiv - 23.02.2016, 18:09



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Danke @ Danyshope. Naja zu alten Bedingungen nicht ganz... Mir wurde gesagt, dass es kein Betriebsübergang ist, und somit die Pflichten und Rechte nicht übernommen werden müssen. Es sind jetzt 350€ weniger Bruttolohn dafür aber Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Also werden dann jetzt zur Berechnung des Elterngeldes die 350€ weniger an Brutto gewählt obwohl ich nie diesen Lohn ausgezahlt bekommen habe, da ich ja nicht gearbeitet habe. Ich dachte es wird mein alter Nettolohn zur Berechnung genommen ?! LG

von mixyas am 23.02.2016, 20:32



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Bei dem Elterngeld bin ich mir nicht sicher. IMO ist es da so, das (teils) die gleichen Monate wie bei Kind1 genommen werden. Jedenfalls die welche eben ersetz werden können. Die Zeiten zwischen dem 1ten Geburtstag deines ersten Kindes und dem neuen Mutterschutz werden eh mit 0 € gerechnet. Da hattest Du ja kein Einkommen, das das Elterngeld gesplittet wird ist da ohne Belang. Da aber immer 12 Monate maßgeblich sind, fehlen dir ja welche. Und diese müssen ja noch ersetzt werden. Und es gilt halt, das Elterngeldmonate und Mutterschaftsmonate ausgeklammert werden, muss das was dann dir an den 12 noch fehlen durch Zeiten ersetzt werden die vor dem Mutterschutz deines ersten Kindes erworben worden. Also müsste da dein altes Einkommen zählen. Würde mich eher wundern wenn das nicht gilt, deshalb frage ich mich, warum die Sachbearbeiterin da unsicher ist. Nur das Mutterschaftsgeld wäre eben dann das neue Gehalt bzw der Anteil den der AG zahlen muss, Ein Anteil zahlt ja die Krankenkasse. Vielleicht hat sie sich da eben dann vertan und ist da nicht sicher. Sicher bin ich mir aber auch nicht.

Mitglied inaktiv - 23.02.2016, 20:45



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Du beendest die Elternzeit zum Tag vor neuem Mutterschutz. Das müsste dann ja Mitte August sein. Dein Kind ist im Mai geboren, also endet da der eigentliche Elterngeldbezug. Bedeutet Juni , Juli gehen mit 0€ in die neue Berechnung, der Rest mit altem Lohn. Wer kam denn auf 5 Monate ohne Einkommen ? Mutterschutzgeld ist das, was Du jetzt laut dem neuen Vertrag verdienen würdest. Ob die Gehaltsminderung richtig war kann ich nicht sagen, aber Du hast es ja so unterschrieben, daher warst Du einverstanden. Im Endeffekt ist es halt ein neuer Vertrag bei einem neuen AG. Aber er ist aktiv ( ist er doch, oder startet er erst 2017 ? ) und somit zählt er.

von Sternenschnuppe am 24.02.2016, 07:19



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Danke @ sternenschnuppe Zu 1 : Die Dame von der Elterngeldstelle sagte 5 Monate gehen leer mit ein. Vielleicht hat sie den Mutterschutz vergessen oder ging davon aus, dass ich die Elternzeit nicht vorzeitig beende...*wunder* Zu 2 : Der neue Vertrag gilt ab September 2015 und ruht. Also KV PV RV zahlt der neue Arbeitgeber. Ist somit ein bestehender Vertrag. Sehr gut. Ihr habt mir auf alle Fälle weitergeholfen und dafür bin ich sehr dankbar. Wenn jemand noch weitere Informationen hat, lasse ich mich gerne belehren. LG

von mixyas am 24.02.2016, 08:08



Antwort auf: Während der Elternzeit neuer Arbeitgeber und erneut schwanger

Hast Du da aus Versehen Oktober gesagt? Mai - Oktober wären 5 Monate. Schade dass die keine Ahnung hat. Mai wird durch alten Lohn ersetzt weil da noch richtiges Elterngeld fliesst. August wird auch ersetzt weil da schon Mutterschutz ist. Wichtig zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden, dann bekommst Du das was Du laut gültigem Vertrag verdienen würdest. Plus Urlaubsanspruch entsteht. Bleiben also nur Juni und Juli mit 0€. So arg rutscht man da nicht ab beim Elterngeld. Du bekommst ja den Höchstsatz jetzt, vielleicht macht es da bei Dir gar nix aus. 10% Geschwisterbonus kommen auch noch extra dazu.

von Sternenschnuppe am 24.02.2016, 08:37



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