Hallo ich weiß, dass ich während der Elternzeit Teilzeit bis zu 30 Stunden arbeiten kann. Sowohl, beim eigentlichen Arbeitgeber, als auch bei einem anderen Arbeitgeber als auch Freiberuflich (mit Genehmigung meines Arbeitgebers). was ich nicht rausfinden konnte, ist: Kann ich auch zeitgleich bei einem anderen Arbeitgeber und Freiberuflich arbeiten, sofern die Stundenzahl 30 nicht übersteigt? Vielen Dank für die Info.
von manicachho am 02.05.2016, 21:41