Hallo
Ich habe eine allgemeine Frage:
Wie verhält sich die Situation wenn ich 2 Jahre in Elternzeit bin, und im letzten Vierteljahr wieder schwanger wäre. Das würde bedeuten das ich noch ca 6 Monate wieder zu arbeiten hätte bevor ich erneut in Mutterschutz gehen würde.
Wie berechnet sich da mein Elterngeld? Und vor allem bezogen auf 2 Jahre? Werden da die 6 Monate Arbeit und die 6 Monate Elternzeit gerechnet und dann normal umgerechnet? Oder verhält es sich anders?
Wie ist es wenn ich ein Beschaftigungsverbot hatte?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Liebe Grüsse Esther
von
herzje0801
am 13.04.2013, 19:41
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder schwanger
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Während Elternzeit wieder schwanger
Das Elterngeld berechnet sich immer aus den 12 Monaten vor neuem Mutterschutz.
Alles zwischen dem alten Elterngeld und neuer Arbetsaufnahme zählt als Nullrunde und zieht das neue Elterngeld nach unten.
Ab dem 1. Geburtstag. Wenn man das vorherige Elterngeld gesplittet hat läuft dann ja nur noch die Auszahlung.
Im BV gibt es normalen Lohn, der als Einkommen zählt.
von
Sternenschnuppe
am 13.04.2013, 19:47