Während Elternzeit erneut schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Während Elternzeit erneut schwanger

Liebe Frau Bader, ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger, das Ende Juli auf die Welt kommen soll. Die von mir beantragte 2-jährige Elternzeit für mein erstes Kind endet erst Anfang Oktober. Jetzt habe ich mal was davon gehört, dass ich im Mutterschutz für das zweite Kind Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Dh. von der KK die 13 Euro und der Rest bis zu meinem damaligen vollen Gehalt vom Arbeitgeber, kann das wirklich sein? Das würde mich wirklich überraschen, kann mir das gar nicht vorstellen, aber wär ja toll :-) Meine 2. Frage, wie wird mein Elterngeld für das 2. Kind berechnet? Zählt da noch das Gehalt, das ich vor meinem ersten Kind hatte, oder bekomme ich nur den Mindestsatz an Elterngeld? Vielen lieben Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort! LG Marie

von Marie1984 am 05.04.2012, 22:10



Antwort auf: Während Elternzeit erneut schwanger

Hallo, 1. das Mutterschaftsgeld besteht zum einen aus dem Anteil der Krankenkasse, bis zu 13 e pro Tag, dieser Betrag wird unabhängig von der Elternzeit bezahlt. Der Arbeitgeber zahlt sein Anteil jedoch nur dann, wenn sie nicht meine Elternzeit des ersten Kindes sind. 2. Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der zwölf Kalendermonate vor der Geburt. Wurde in diesem Zeitraum Elterngeld für ein vorhergehendes Kind (ohne Verlängerungsmonate) oder Mutterschaftsgeld bezogen, werden diese Monate nicht mitgezählt und durch frühere Monate ersetzt. Der Zeitraum verschiebt sich entsprechend. In die Berechnung werden immer zwölf Monate einbezogen. Ein Beispiel mag dies verdeutlichen: Angenommen, das erste Kind wird am 3. März 2007, und das zweite Kind am 21. August 2008 geboren. Die Leistungsempfängerin erhält ab dem 18. Januar 2007 Mutterschaftsgeld für das erste und ab dem 10. Juli 2008 Mutterschaftsgeld für das zweite Kind. Eltergeld wird vom 3. März 2007 bis zum 2. März 2008 gezahlt. Die zwölf Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes sind die Monate August 2007 bis Juli 2008: Der Durchschnitt des Einkommens wird aber aus den oben genannten Gründen aus den Monaten April 2008 bis Juni 2008 und April 2006 bis Dezember 2006 gebildet. Von April 2008 bis Juni 2008 lag kein Erwerbseinkommen vor. Von April 2006 bis Dezember 2006 waren es monatlich je 2000 Euro, insgesamt also 18000 Euro. Daraus ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1500 Euro (18000 Euro dividiert durch zwölf). Das Elterngeld beträgt folglich 1005 Euro (nämlich 67 Prozent von 1500 Euro). Hinzu kommt ein Geschwisterbonus von 100,50 Euro (zehn Prozent von 1005 Euro). Monate nach dem Elterngeldbezug, in denen die Frau nicht arbeitet, fließen in die Berechnung ein als Monate ohne Einkommen. Liebe Grüsse, NB (Quelle Bsp:Zentrum Bayern Familie und Soziales)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2012



Antwort auf: Während Elternzeit erneut schwanger

Mutterschutzgeld von der KK ja, AG Zuschuss in diesem Fall nicht, da der MuSch vor dem Ende der EZ endet. Monate in denen regulär (1 Jahresbezug) Elterngeld oder MuSchG bezogen wurden fallen bei der EG Berechnung raus und werden durch solche vor den Schutzzeiten ersetzt. EZ Monate on den letzten 12 Monaten vor der Geburt ohne EG Bezug werden mit 0 angesetzt.

von Lina_100 am 05.04.2012, 22:27



Antwort auf: Während Elternzeit erneut schwanger

Liebe Marie, ich befinde mich in der gleichen Situation wie du. Habe aber leider keine passende Antwort für den Fall "schwanger in der 2jährigen Elternzeit" gelesen (oder hab ichs bloß nicht verstanden??). Ich nehme an, dass du nun schon schlauer bist und hoffe, du hilfst mir weiter.

von jurijanka am 14.06.2013, 18:11



Antwort auf: Während Elternzeit erneut schwanger

Hallo Frau Bader, meine Tochter wurde am 15.11.2014 geboren und ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantragt. Nun planen wir eine erneute Schwangerschaft. Nun meine Frage. Wie setzt sich das Elterngeld für das zweite Kind zustande falls ich jetzt schwanger werden würde? Vor dem Mutterschutz beim 1 war ich seit der 8 SSW im Beschäftigungverbot. Keine Ahnung ob ich das beim zweiten auch bekomme. Ich habe Vollzeit gearbeitet. Nach der Elternzeit würde ich nur Halbtags arbeiten. Können Sie mir auch sagen was passiert wenn ich kurz vorm Ende der Elternzeit schwanger werden würde? Wie wird das Geld dann berechnet. Mein Freund befindet sich momentan in einer Ausbildung. Bei mir läuft die Zeit. Bei mir besteht eine Erkrankung und die Ärzte haben mir geraten im Anschluss an das erste es wieder zu versuchen, falls ich noch ein Kinderwuna ach habe und diesen in Erfüllung gehen lassen möchte. Aber natürlich kann ich dann mit zwei Kindern nicht ohne Geld dastehen, daher meine Frage an Sie. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

von Rose22 am 22.03.2015, 00:11



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