Hallo, unsere Tochter ist am 27.8.2014 geboren und ich bin bis zum 26.8.2017 in Elternzeit. Das Elterngeld habe ich mir über ein Jahr auszahlen lassen und arbeite seit September 2015 auf 450 Euro Basis bei einem anderen Arbeitgeber. Wie würde es finanziell bei einer erneuten Schwangerschaft aussehen? Würde ich bei einem Beschäftigungsverbot eine Lohnfortzahlung bis zum Eintritt des Mutterschutz erhalten? Bin ich dann in beiden Arbeitsstellen in Elternzeit (8 Wochen nach Geburt des 2.Kindes)? Habe gelesen, dass ich meine Elternzeit vorzeitig kündigen kann damit mein Mutterschaftsgeld an meinem Vollzeitgehalt berechnet wird, stimmt das? Muss ich dafür dann auch den 450 Euro Job kündigen? Vielen Dank.
von mada.1989 am 13.01.2016, 13:29