Kann ich während ich Elterngeld von Deutschland beziehe und weiterhin über Deutschland krankenversichert bin problemlos in der Schweiz leben ohne dort auch eine Krankenversicherung zu bezahlen? Denn sobald ich mich in der Schweiz anmelden sollte, muss ich eine Grundversicherung abschließen. Heißt das, dass ich mich am bws gar nicht anmelden sollte? Zur Info: unsere 14 Tage alte Tochter ist über mich in Deutschland gesetzlich versichert und wir haben vor in Kürze zum Papa in die Schweiz zu ziehen.
Besten Dank für Ihre Antwort
von
costasmeralda
am 11.03.2016, 13:17
Antwort auf:
Während Elterngeld in der Schweiz leben?
Hallo,
ich stimme meinen Vorrednern voll zu
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2016
Antwort auf:
Während Elterngeld in der Schweiz leben?
Du kannst, aber das ist selbstverständlich illegal. Du kannst dann in CH kein Konto eröffnen, keinen Handyvertrag abschließen, denn für all das brauchst du den Schweizer Ausländerausweis. Was machst du, wenn du zum Arzt musst? Wenn du der deutschen Versicherung sagst, du seist nur in Urlaub, werden nur Notfallbehandlungen erstattet. Wenn du bei den Behörden in CH auffällst, gibt es richtig Ärger.
Nur wegen des Geldes kann man doch dieses Risiko nicht eingehen wollen. Wenn du umziehst, dann am besten doch legal, auch wenn das was kostet.
von
armadilla
am 11.03.2016, 13:41
Antwort auf:
Während Elterngeld in der Schweiz leben?
Das Elterngeld fällt dann auch weg.
von
Lina_100
am 11.03.2016, 17:42
Antwort auf:
Während Elterngeld in der Schweiz leben?
Um das deutlicher zu sagen, den Wohnsitz zu verlegen aber melderechtlich nicht zu vollziehen, um Krankenversicherung und Elterngeld zu behalten ist Sozialversicherungsbetrug.
von
Lina_100
am 11.03.2016, 17:46
Antwort auf:
Während Elterngeld in der Schweiz leben?
Und fällt spätestens bei den U- Untersuchungen auf die Pflicht sind.
Spätestens .....
von
Sternenschnuppe
am 11.03.2016, 18:15
Antwort auf:
Während Elterngeld in der Schweiz leben?
Hallo,
also geht das nicht.
Vielleicht hilft Dir der "Trick" einer Freundin. Sie ist nicht in die Schweiz gezogen, sondern nur direkt an die Grenze (keine 5 Minuten) - dann lebt sie noch in Deutschland und der Mann pendelt eben zur Arbeit nach Basel.
So hat sie alle Vorteile und es ist legal.
Mitglied inaktiv - 11.03.2016, 21:22