Hallo Frau Bader,
Meine Tochter kam am 02.02.16 auf die welt. Ende April ist mein Befriesteter Arbeitsvertrag ausgelaufen. Ich bekomme jetzt bis zum 02.02.17 Elterngeld. Wir wollten eigentlich bald wieder Schwanger werden da die erste Schwangerschaft eine Risokoschwangerschaft war wird auch die zweite so sein. Und meine Frauenärztin hat mir auch geraten nicht all zu lange mit Kind 2 zu warten. Aber wer zahlt mir Monatlich Mutterschaftsgeld ohne arbeitgeber bis zum Mutterschutz? Ich hoffe Sie wissen was ich meine ziemlich kompliziert das so zu formulieren wie ich es meine.
Liebe grüße Lisa
von
29lisa11
am 21.06.2016, 20:51
Antwort auf:
Während Elterngeld anspruch erneut schwanger wer zahlt mir bis zum Mutterschutz
Hallo,
niemand.
Es sei denn,Sie haben eine Fremdbetreuung für Ihr Kind und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, dann können Sie sich einen neuen Job suchen oder Arbeitslosengeld 1 beziehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2016
Antwort auf:
Während Elterngeld anspruch erneut schwanger wer zahlt mir bis zum Mutterschutz
Was meinst du? Wieso Mutterschaftsgeld bis zum Mutterschutz?
Das Mutterschaftsgeld wird WÄHREND dem Mutterschutz gezahlt.
von
chrissicat
am 21.06.2016, 21:27
Antwort auf:
Während Elterngeld anspruch erneut schwanger wer zahlt mir bis zum Mutterschutz
Das ist recht simpel, wenn Du keinen AG hast, dann niemand. Sobald dein Elterngeld durch ist hast du im Grunde genommen 3 Optionen:
1. Du bleibst daheim und dein Mann finanziert euch. Solltest Du schon schwanger sein, dann könntest Du beim zweiten Kind fast das selbe bzw evtl sogar das selbe an Elterngeld bekommen wie bei Kind1, Mutterschaftsgeld gibt es aber keines oder wenn dann nur den Teil von der KK. Einen AG hast Du ja nicht der den größten teil davon zahlen würde.
2. Du gehst arbeiten und bekommst dann sobald der neue Mutterschutz beginnt eben auch Mutterschaftsgeld. Und erwirbst damit neues Elterngeld was über den Mindestsatz hinausgeht. Je nachdem wie schnell Du schwanger wirst zählt dann dein Einkommen von vor dem ersten Kind, evtl Nullrunden nach dessen ersten Geburtstag wenn du nicht sofort was neues findest und das neue Gehalt wenn Du was neues hast.
3. Wenn Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst, arbeitswillig bist und dich entsprechend auch arbeitssuchend meldest, dann kannst Du ALG1 bekommen. jeden Monat den du aber nach dem ersten Geburtstag deines Sohnes kein neues Einkommen hast und dann ALG1 beziehst geht aber mit 0 € in die Berechnung für das neue Elterngeld ein.
Und, Mutterschaftsgeld gibt es im besten Fall nur für die 6 Wochen vor der Geburt und für 8 bzw bei Mehrlingen/Frühgeburt 12 Wochen nach der Geburt.
Mitglied inaktiv - 21.06.2016, 21:42