Hallo,
ich habe für mein 1. Kind 2 Jahre Elternzeit beantragt und das Elterngeld halbieren lassen. Die Elternzeit läuft noch bis Mai 2015. Mein 2. Kind kommt vorraussichtlich Mitte Januar 2015 zur Welt, also noch in der "alten" Elternzeit.
Verfällt das Elterngeld der restlichen Monate für das 1. Kind dann? Ich habe gelesen, dass man bei der Elterngeldstelle einen Antrag auf Restauszahlung des Elterngeldes beantragen kann. Und welche Einkünfte sind für den "neuen" Elterngeldantrag von Bedeutung?
Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Freundliche Grüße,
Jasmin
von
JaJoRad
am 03.06.2014, 07:06
Antwort auf:
Während 2-jähriger Elternzeit wieder schwanger
Hallo,
das läuft parallel weiter.Der Antrag auf Halbierung des Monatsbetrages kann ohne Begründung auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgenommen werden, dann werden nicht ausgezahlte Beträge nachgezahlt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.06.2014
Antwort auf:
Während 2-jähriger Elternzeit wieder schwanger
Immer die 12 Monate vor aktuellem Mutterschutz.
Zweites Jahr Elterngeld zählt aber aber jeder Monat mit 0€, weil nur noch die 2. Rate gezahlt wird. Der Bezug ist vorbei.
Daher wird auch nix angerechnet.
Beende Deine Elternzeit aber zum Tag vor neuem Mutterschutz. Dann gibt es volles Mutterschutzgeld von Kasse und AG.
von
Sternenschnuppe
am 03.06.2014, 07:39
Antwort auf:
Während 2-jähriger Elternzeit wieder schwanger
Also muss ich nun ganz normal den Antrag auf Elterngeld stellen? Und da muss ich dann die Bescheinigung, dass ich von/bis Elterngeld bekommen habe, als Nachweis einreichen?
Und wie läuft das mit dem Mutterschaft Segels? Bekomme ich das dann nur von der Krankenkasse?
Finde das Ganze etwas kompliziert... :-/
von
JaJoRad
am 03.06.2014, 17:43