Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir schon so einige Fragen und Antworten in den Foren hier durchgelesen. Jedoch wurde ich von meinem AG sehr verunsichert. Zur Zeit befinde ich mich in EZ (für 24 LM beantrag) die ende August 2016 endet. Da ich aber das zweite Kind anfang August 2016 erwarte und in der EZ nicht gearbeitet habe, könnte ich laut AG meine EZ nicht einfach beenden, um den MS inanspruch zu nehmen. Die Begründung lautet " Da ich mich für 2 Jahre EZ schriftlich festgelegt habe, dürfte ich es nicht einfach wegen Inanspruchnahme von MS die EZ beenden und weil ich auch nicht in dieser Zeit gearbeitet hätte." Ich bin als Krankenschwester in einer Kirchlichen Rehabilitations Einrichtung beschäftigt. Liegt es vielleicht daran, dass es mir laut AG nicht zusteht? Ich bin jetzt total verunsichert und weis nicht, was ich nun tun kann/soll. Soll ich es trotzdem schriftlich beantragen ??? und sehen was passiert? Ich würde mich sehr über ihre Antwort freuen. Lg S.K
von Lana.K am 19.04.2016, 16:03