Vorzeitiges Beenden der Elternzeit wegen Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit wegen Mutterschutz

Hallo Frau Bader, ich habe meine laufende Elternzeit von Kind 1 vorzeitig (1 Tag vor neuem Mutterschutz) beendet, um die Mutterschutzfristen von Kind 2 in Anspruch zu nehmen. Ich hatte es so formuliert: Sehr geehrte Frau x, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich meine laufende Elternzeit zum 4.6.2013 beende, um die neuen Mutterschutzfristen ab 5.6.2013 in Anspruch zu nehmen. Dies ist seit Januar 2013 aufgrund einer Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG; § 16, Abs. 3) möglich. Ich habe nun meine Unterlagen vom Arbeitgeber bekommen und mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld stimmt auch alles. Aber: Ich habe eine Gehaltsabrechnung für den 4.6.2013 bekommen, inklusive Anmeldung zur Sozialversicherung. Ich werde also für den 1 Tag eingestellt, bekomme Gehalt, davon werden Renten- Arbeitslosen- Pflegeversicherung und Krankenkassenbeitrag abgezogen. Ist das richtig so? Ich dachte, der Übergang von Elternzeit in Mutterschutz ist "nahtlos". Hat das später mal irgendwelche Nachteile für mich? Danke, viele Grüße

von sungirl82 am 06.07.2013, 16:11



Antwort auf: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit wegen Mutterschutz

Hallo, Sie sind doch die ganze Zeit eingestellt. Eigentlich ist es auch nahtlos. Hat der AG nicht recht verstanden. Aber einen NAchteil kann ich nicht erkennen. Außer, dass Sie ja an diesem einen Tag hätten arbeiten müssen.Nicht,. dass der AG Ihnen daraus einen Strick drehen will. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2013



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