Hallo Frau Bader, ich habe meine laufende Elternzeit von Kind 1 vorzeitig (1 Tag vor neuem Mutterschutz) beendet, um die Mutterschutzfristen von Kind 2 in Anspruch zu nehmen. Ich hatte es so formuliert: Sehr geehrte Frau x, hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich meine laufende Elternzeit zum 4.6.2013 beende, um die neuen Mutterschutzfristen ab 5.6.2013 in Anspruch zu nehmen. Dies ist seit Januar 2013 aufgrund einer Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG; § 16, Abs. 3) möglich. Ich habe nun meine Unterlagen vom Arbeitgeber bekommen und mit dem Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld stimmt auch alles. Aber: Ich habe eine Gehaltsabrechnung für den 4.6.2013 bekommen, inklusive Anmeldung zur Sozialversicherung. Ich werde also für den 1 Tag eingestellt, bekomme Gehalt, davon werden Renten- Arbeitslosen- Pflegeversicherung und Krankenkassenbeitrag abgezogen. Ist das richtig so? Ich dachte, der Übergang von Elternzeit in Mutterschutz ist "nahtlos". Hat das später mal irgendwelche Nachteile für mich? Danke, viele Grüße
von sungirl82 am 06.07.2013, 16:11