Vorzeitiges Beenden der Elternzeit. Habe ich Anspruch auf volles Gehalt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit. Habe ich Anspruch auf volles Gehalt?

Hallo Frau Bader, ich hab einen Sohn, der am 12.12.2012 auf die Welt kam. Meine Elternzeit läuft bis 11.12.2015 aber ich habe das gesamte Elterngeld während seines ersten Lebensjahrs bekommen. Seit 1.04.2014 habe ich einen Teilzeit Vertrag, der nur bis zum 30.06.2014 läuft. Diese Teilzeit Vertrag ist befristet auf die Elternzeit und läuft am 30.06.2014 aus. Nun habe ich eine Email von meinem Arbeitgeber erhalten. Sie wollten wissen ob ich meine Elternzeit beenden möchte aufgrund der neuen Schwangerschaft. Ich habe mit ja geantwortet und meine jetzige Elternzeit zum 30.05.2014 beendet. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf mein volles Gehalt bis zur Mutterschutz, da mein Arbeitgeber mich ab dem 01.07.2014 in Vollzeit beschäftigen kann? Ich bin bereit bis zum Mutterschutz wieder in Vollzeit arbeiten zu gehen. Liebe Grüße, Ariwayne

von ariwayne am 27.05.2014, 11:54



Antwort auf: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit. Habe ich Anspruch auf volles Gehalt?

Hallo, klar! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.05.2014



Antwort auf: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit. Habe ich Anspruch auf volles Gehalt?

Natürlich, Dein normaler Vertrag lebt damit wieder auf. Er will Dich Vollzeit, Du willst Vollzeit, also alles perfekt :-)

von Sternenschnuppe am 27.05.2014, 12:13



Antwort auf: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit. Habe ich Anspruch auf volles Gehalt?

Vielen Dank!

von ariwayne am 28.05.2014, 09:54



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