Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (24 Monate mit Teilzeit in Elternzeit ab Oktober 2016) meine Tochter wurde im Juni 2015 geboren. Ist es möglich (mit Absprache Arbeitgeber), da ich etliche Überstunden habe, bereits im Juni 2016 diese auf Teilzeit in Elternzeit abzubummeln, danach Juli, August und September Elternzeit ohne Arbeit weiterzuführen und ab Oktober 2016 Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten? Hat das irgendwelche negativen Auswirkungen für mich (z.B. wg Elternzeit,...)? Oder geht (mit Absprache Arbeitgeber) nur eine verfrühte Teilzeit in Elternzeit zum Überstundenabbau, ab September? Ich habe einmal gehört, dass man die Elternzeit nur 2x ändern darf. Wäre dies eine Änderung, die dazu zählen würde? Die Elternzeit habe ich vor Geburt meiner Tochter bereits von 16 Monaten auf 24 Monaten mit Teilzeit in Elternzeit geändert. Zählt dies auch als Änderung, oder entfällt dies, da es vor der Geburt war? Zählen frühzeitige Beendigung der jetzigen Elternzeit (z.B. wg erneuter Schwangerschaft) und Anhängen des 3. Elternzeitjahres auch als Änderung der Elternzeit? Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
von lyla2009 am 24.04.2016, 11:36