Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind kam am 05.07.2013 zur Welt. Seitdem, plus vorherigem Mutterschutz, bin ich Zuhause. Meine jetzige Elternzeit endet am 6.7.2016. Nun bin ich wieder schwanger. Mein zweites Kind kommt am 18.05.2016 zur Welt. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass die Mutterschutzfrist der zweiten Schwangerschaft am 6.4.2016 beginnt. Um Mutterschaftsgeld für die zweite Schwangerschaft zu bekommen, solle ich einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der jetzigen Elternzeit zum 5.4.2016 stellen. Meine Fragen: - gefährde ich dadurch mein Arbeitsverhältnis? - Hat dies Auswirkungen auf das neue Elterngeld für das zweite Kind? - Erhalte ich überhaupt Mutterschaftsgeld für das zweite Kind, da ich seit 2,5 Jahren zuhause bin? Besten Dank vorab!!!!
von mausebaer am 10.01.2016, 18:17