Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Hallo! Wir haben folgendes Problem: Aus finanziellen Gründen haben wir uns überlegt, dass ich ab September (Sohn dann 1 Jahr) wieder voll arbeiten gehen würde. Habe ursprünglich aber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Denke meiner Rückkehr steht nichts im Wege. Mein Mann hat eine Befristung bis Ende September. Also würde es sich anbieten, dass er dann ein Jahr auf das Baby aufpassen würde. Meine Frage nun: Steht ihm somit überhaupt ALG zu? Er würde dem Markt ja nicht zur Verfügung stehen? ALG2 ist mein Verdienst sicherlich zu hoch... Oder hat er eventuell wenigstens Anspruch auf Landeserziehungsgeld oder Betreuungsgeld? Vielen Dank für schon einmal Ihre Hilfe

von steffis-twins am 24.06.2013, 22:27



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Hallo, Arbeitslosengeld I nein, weil er dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügungs teht Landeerziehungsgeld: Bundesland? Betreuungsegdl: ab dem 15. LM Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



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