Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind ist jetzt 14 Monate alt. Seit ihrem 1. Geburtstag arbeite ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber und zwar 30 Stunden pro Woche im Rahmen der Elternzeit. Ich überlege nun, meine Elternzeit vorzeitig zu beenden und eine Teilzeitstelle mit einer Wochenarbeitszeit von 32 Stunden bei meinem Arbeitgeber zu beantragen. Dies hätte den Vorteil, dass ich dann auch ggfls. mal Überstunden machen könnte, die ja bei einer 30 Wochenstunden-Tätigkeit während der Elternzeit nicht möglich sind, da die 30 Stunden-Woche ja im Monatsdurchschnitt einzuhalten ist. Welche Konsequenzen hat dies - mal abgesehen vom Verlust des Kündigungsschutzes während der Elternzeit? Und wie wirkt sich der Abbruch der Elternzeit auf die Rentenversicherung aus? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von DaSan am 26.05.2014, 20:31