Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Hallo Frau Bader, ich hatte mich vor einiger Zeit schon bei Ihnen über die vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit für Tochter Nummer 1 vor Beginn des Mutterschutzes für Kind Nummer Zwei erkundigt. Mein Arbeitgeber wäre bereit dies zu genehmigen, will nun allerdings genau von mir wissen, woher er die Garantie bekommt, dass für ihn keine Kosten entstehen (die müssen es an eine Hauptgeschäftsstelle weiterleiten und müssen dieser Geschäftsstelle genau begründen warum sie dies genehmigen). Wo kann ich nun also Daten über das Umlageverfahren und mein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit herbekommen um dies meinem Arbeitgeber zu belegen??? Und er möchte ebenfalls wissen, ob ich dann einen Tag wieder angestellt sein müsste? Soweit ich es aus Ihrer Antwort damals verstanden habe, müsste ich doch die Elternzeit am 25.04.2013 beenden, wenn mein Mutterschutz am 26.04.2013 beginnt - damit würde doch eine "Wiedereinstellung" für den Arbeitgeber nicht zustande kommen?! Dies ist eine Befürchtung meines Arbeitgebers, da es dann für Ihn zu kompliziert würde dies in die Tat umzusetzten.... Muss ich nun hierfür einen Anwalt bemühen oder kann ich das selber über irgendwelche Gesetzestexte etc. belegen?? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber, so dass ich dieses nicht über einen Streit gefährden möchte, aber dieser möchte wirklich alles genauestens Wissen und dokumentiert haben.... Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe, ich hoffe das dies nach Ihrer Antwort endlich seinen geregelten Weg gehen kann... Mit freundlichen Grüßen, Britta

von Brilie am 08.02.2013, 14:13



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Hallo, das steht im § 16 BEEG. Viele Infos findet man auch bei http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Hallo Brilie, ich kann dir nicht wirklich weiter helfen, allerdings kann ich dir berichten, dass sich meine Krankenkasse derzeit weigert, das von meinem Arbeitgeber bezahlte Mutterschaftsgeld an ihn zu erstatten. Ich habe ebenfalls die Elternzeit vorzeitig beendet um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Meine Krankenkasse hat auch mittlerweile in einer ihrer "Informationszeitschriften für Arbeitgeber" einen Artikel in dem erklärt wird, dass die Elternzeit mittlerweile ohne Zustimmung des AG vorzeitig beendet werden kann um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bliebe davon aber unberührt... Wir warten nun auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid um gegen diesen Widerspruch einzulegen...

von Dani1504 am 08.02.2013, 14:42



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

http://www.rund-ums-baby.de/recht/AG-Anteil-Mutterschutzgeld-nach-Abbruch-der-laufenden-Elternzeit_99976.htm

von Sternenschnuppe am 08.02.2013, 14:43



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Vielen Dank - mit diesen Dokumenten komme ich super weiter - genau so etwas möchte meine Chefin sehen!! :-)

von Brilie am 08.02.2013, 21:04



Antwort auf: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Aber das ist doch ziemlich eindeutig über das Umlageverfahren U2 geregelt - und das gilt doch für alle Firmen. Selbst wenn du in Elternzeit Familienversichert gewesen wärest würde dies doch mit Beendigung der Elterzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes wieder hinfällig werden - du wärst eben wieder so gestellt wie vor deiner ersten Schwangerschaft. Den Bereich Krankenkasse betrifft es in meinem Fall nicht (bis jetzt auf jeden Fall nicht, also toi toi toi), bei mir kennt der Arbeitgeber vor Ort einfach noch nicht die entsprechenden gesetzlichen Änderungen im Elterngeldvollzug und braucht diese zur Begründung für unsere Hauptstelle.....

von Brilie am 08.02.2013, 22:47



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