Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann hat bei seinem Arbeitgeber bereits vor einem Jahr Elternzeit eingereicht. Diese begann unmittelbar nach der Geburt unserer Tochter. Diese Elternzeit wurde auch mit einem Schreiben seitens des AG bestätigt. Nun fiel uns jetzt erst auf, dass wir nie eine Geburtsurkunde unserer Tochter beim AG eingereicht haben. Mein Mann wurde auch nie dazu aufgefordert. Daher haben wir es schlicht und einfach vergessen. Könnte man ihm irgendwann/irgendwie einen Strick daraus drehen? Das Verhältnis zum AG ist nämlich nicht das Allerbeste. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
von Sunny1979 am 12.08.2016, 12:40