Frage: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin in der 11. Woche mit unserem zweiten Kind schwanger und arbeite als Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr im Hort einer Grundschule. Nun ist bei uns in der Schule mal wieder ein Ringeltötelfall. Da in der letzten SS kein Antikörpertest erfolgte wurde er erst in dieser gemacht. Ich bin am Freitag zum Frauenarzt und hab auch direkt meinem Chef bescheid gesagr, dass ich erst mal den Antikörpertest machen lassen muss, ehe ich weiter arbeite. Mein Frauenarzt hatte mir ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt; für den Zeitraum bis die Blutwerte aus dem Labor da sind. Am Dienstag Nachmittag lagen die Werte vor: ich hab keinen Schutz und würde also eh vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Chef hat sich furchtbar über das vorläufige Beschäftigungsverbot aufgeregt und meint, dass der Frauenarzt derartige Verbote überhaupt nicht aussprechen darf. Die zwei Tage (Montag und Dienstag) zählen nun als unendschuldigt und sollen mir vom Lohn abgezogen werden. Ist dies rechtlich überhaupt okay?! Nun kommt bei mir noch hinzu das ich eine Risikoschwangerschsft habe und mein Arzt schon angedeutet hat, dass ich nach der 20. Ssw (also nach dem Ringelrötelbeschäftigungsverbot) nicht weiter arbeiten soll. Mir graut es davor das meinem Chef zu sagen... besonders nach dem er sich wegen des letzten Verbots bereits so aufgeregt hat. :( Sollte ich meinen Chef jetzt bereits über das erneute Ausfallen informieren oder besser nicht? Vielen Dank für eine Antwort

von Lysithea am 21.06.2017, 08:37



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo, man muss zwischen einem individuellen und einem gesetzlichem Beschäftigungsverbot unterscheiden. Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Daneben sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Gründen vor, bei denen vom AG ein BV erteilt werden muss (=generelles gesetzl. BV). Diese findet man bei http://bundesrecht.juris.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308 Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu machen und die Beschäftigungsverbote durch entsprechende Maßnahmen umzusetzen Aber auch das Gewerbeaufsichtsamt kann Hilfestellung geben. Man erhält bei einem BV den vollen Lohn weiter. Anders ist übrigens eine Krankschreibung: hier liegt es nicht an der Arbeit, sondern an der Schwangerschaft, das man nicht arbeiten kann. Nach 6 Wochen gibt es nur noch Krankengeld. Grundsätzlich wäre hier Pflicht des Arbeitgebers, zu prüfen, ob er Sie umsetzen oder anders einsetzen kann. Der Frauenarzt kann jetzt nicht einfach entscheiden, dass Sie aufgrund der Ansteckungsgefahr ein Beschäftigungsverbot bekommen. Da aber nach ihrer Schilderung bis zur Feststellung der Immunität eine schnelle Entscheidung für wenige Tage getroffen werden musste, halte ich das Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt für zulässig. Eine Risikoschwangerschaft führt nicht zu einem Beschäftigungsverbot. Wenn hier der Frauenarzt der Meinung ist, Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit nicht ausführen, muss er Sie krankschreiben. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.06.2017



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Mein Chef hat sich furchtbar über das vorläufige Beschäftigungsverbot aufgeregt und meint, dass der Frauenarzt derartige Verbote überhaupt nicht aussprechen darf. Doch, in dem Fall war das genau das richtige Attest. Es handelt sich um Gefährdungen am Arbeitsplatz, für die ein Frauenarzt normalerweise nicht zuständig ist; er kann jedoch Zweifeln über die Arbeitsbedingungen (fehlende RR-Immunität) ein VORLÄUFIGES individuelles BV ausstellen. Das ist durch ein Gerichtsurteil bestätigt worden und die Behörden haben extra Vordrucke dafür. Da nun die Immunität für RR fehlt, müßte dein AG dich jetzt an einen anderen Arbeitsplatz umsetzen: entweder Büro oder eine weiterführende Schule mit älteren Kindern wäre denkbar. Diese Entscheidung trifft NICHT der Frauenarzt, sondern der Arbeitgeber. Eigentlich sollte dein Betriebsarzt jetzt ein Gutachten schreiben "kein beruflicher Umgang mit Kindern bis 10 J" bis zur 20. SSW. Und dann entscheidet der Chef über deinen weiteren Einsatz. Ich würde den Chef erst mal paar Tage zur Ruhe kommen lassen. Über das weitere Ausfallen kann der Frauenarzt eigentlich erst dann entscheiden wenn es soweit ist. Eine Risikoschwangerschaft ist an sich noch kein Grund für ein BV. Da muss schon konkret eine Gefährdung bei Weiterbeschäftigung vorliegen. Wenn du nicht arbeitsfähig bist, gibt es aber eine Krankschreibung.

Mitglied inaktiv - 21.06.2017, 10:58



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