Frage: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Guten Abend Frau Bader , ich bin in der 18 ssw und Arbeite als Altenpflegehelferin, war jetzt 2,5 Wochen krank geschrieben wegen einer Magenschleimhautentzündung. Meine Arbeitgeberin hatte mich bei Erhalt der 2 Krankmeldung angerufen und meinte ich solle mir ein Berufsverbot geben lassen. Heute hat mir mein Frauenarzt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot ausgestellt in diesen steht geschrieben das erst Geprüft werden müsste! Nun meine fragen 1. wie und was wird nun überprüft? 2. wie lange dauert diese Überprüfung und bekomme ich dann über das Ergebnis bescheid? 3. warum hatte mir mein Frauenarzt kein individuelles Berufsverbot ausgestellt? Meine Chefin wollte dieses ja auch da bei uns im Heim ansteckende gefahren sind wie zb. Mrsa, Koliken und so weiter. Ich bedanke mich schon mal für ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen chrissy

von chrissy87luna am 07.04.2015, 23:33



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo, hier muss der AG das BV ausstellen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.04.2015



Antwort auf: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Hallo, Dein Arbeitgeber soll Dir das Beschäftigungsverbot ausstellen. Er möchte das ja auch. Und in Deinem Job ist das wahrscheinlich auch kein Problem. Er muss sich mit dem Gewerbeaufsichtsamt in Verbindung setzen. Dann bekommt er Unterlagen, die er ausfüllen muss. Je nach Berufsrisiko (und die werden dort abgefragt) wird ein Beschäftigungsverbot ausgestellt. Luvi

von luvi am 08.04.2015, 16:49



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