Hallo, da mein Betrieb stillgelegt wird, habe ich heute meine Kündigung mit Kündigungsdatum zum 31.5.15 erhalten. Bis 26.4.15 lief der Mutterschutz und beim Arbeitgeber hatte ich bis zum 26.2.16 Elternzeit beantragt (1 Jahr). Elterngeldantrag wird noch bearbeitet. Nun wollte ich wissen, ob oder wo ich mich melden muss? Muss ich die Kündigung bei der Elterngeldstelle angeben? Und wo und wie sind wir (Kind und ich) dann krankenversichert? War gestern beim Arbeitsamt und die Frau meinte die haben damit nix zu tun, da brauch ich mich nicht anmelden...ist das richtig? MFG nida Danke im voraus.
von nida am 29.04.2015, 12:57