Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mich bereits in der Schwangerschaft vom Vater meiner Tochter getrennt. Sie ist jetzt 15 Monate alt. Der Vater hat den Umgang eingeklagt (nachdem er monatelang kein Interesse an seinem Kind hatte und sie nicht besuchen wollte)und hat nun Begleiteten Umgang. Gestern war das Erstgespräch bei dem Träger, der die Umgänge durchführt. Der Vater forderte, dass ich unsere Tochter richtig auf die Umgänge vorbereite, damit die Kleine während der Umgänge ihm zugewandt ist. Das wurde auch in die Vereinbarung mit aufgenommen. Auf meine Frage, wie ich ein einjähriges Kind richtig vorbereiten soll, dass ihren Papa noch nie gesehen hat und mit dem Wort "Papa" nichts richtiges anfangen kann, bekam ich keine Antwort.
Meine Angst ist nun, dass meine Tochter trotz "Vorbereitung" weint (sie fremdelt extrem) und mir das dann zum Vorwurf gemacht wird (Bindungsintoleranz, PAS etc.).
Was kann ich tun? Soll ich es filmen, wenn ich meiner Tochter erzähle, dass wir zum Papa spielen fahren? Ich bin echt ratlos...
Viele Grüße
von
AnnaSch
am 15.04.2021, 12:36
Antwort auf:
Vorbereitung auf Umgang
Hallo,
dafür ist ja die Begleitung da - um zu helfen. Das einzige, was Sie tun könnne, um der Kleinen zu helfen, indem Sie möglichst unbefangen auftreten. Kinder haben feine Antennen und merken sofort, wenn es der Mutter schlecht geht/ sie Angst hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2021
Antwort auf:
Vorbereitung auf Umgang
das sind doch Profis, die wissen doch wie ein 1jähriges Kind tickt.
du machst das, was du sonst auch machst, du "plauderst" mit ihr und erzählst ihr, dass ihr am xx nach xx fahrt und dann die Irmela und den papa trefft.
mehr kannst du nicht tun....
Mitglied inaktiv - 15.04.2021, 13:05
Antwort auf:
Vorbereitung auf Umgang
Hallo,
also... bei einem 15-monatgen Kind von Bindungsintoleranz und PAS zu sprechen finde ich mit Kanon auf Spatzen schießen.
Kinder haben eine wunderbare Eigenschaft: sie sind extrem aufgeschlossen, offen, neugierig und anpassungsfähig.
Erzähl ihr doch einfach, dass ihr bald mal den Papa besucht. Hast Du ein Foto? Dann zeig es ihr.
"Papa" kann alles sein, ebenso wie "Mama". Es ist ein Begriff für etwas, ob wir das nun Kühlschrank, Stuhl oder Mama/Papa nennen, Kinder übernehmen den Begriff den wir präsentieren.
Frau Bader hat absolut Recht:
Je unbefangener du mit der Situation umgehst, umso einfacher ist es für EURE Tochter.
UndGANT WICHTIG:
Es ist primär das Recht des Kindes auf Umgang mit BEIDEN Eltern, NICHT das der Eltern.
Denn genau so steht es im Gesetzt (BGB). Und dort steht auch, dass Du dieses Recht des Kindes zu vertreten hast.
Es geht also nicht drum welche Rechte du oder der Vater hat, es geht darum dass das Kind ausreichend und umfänglich Umgang mit beiden Elternteilen hat.
Das wird schon, je weniger Du Dir einen Kopf machst, umso leichter geht es!
LG
D
von
desireekk
am 16.04.2021, 13:54