Hallo Frau Bader, Ich bin in der 35. SW und derzeit in Asien. Seit dem 01.06.14 in Beschäftigunsverbot und mit Einverständnis meines Arbeitebers werde ich bis 08/2015 mich in Asien aufhalten und die Geburt wird auch hier stattfinden. Unser Baby wird automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, dies wird hier bei der deutschen Botschaft angemeldet. Ich habe bis Oktober 2014 Lohnfortzahlung erhalten, der Geburtstermin ist am 05.12.14. Ich bin türkische Staatsbürger und mein Ehemann Deutscher Staatsbürger. Er hat sich aus Deutschland abgemeldet aber ich habe noch meinen Wohnsitz bei meinen Schwiegereltern in Deutschland, da ich noch einen bestehenden unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Welche Rechte habe ich von hier aus? Kann ich Mutterschaftsgeld oder auch Elterngeld beantragen, habe ich das Recht darauf diese zu beziehen? Ich werde erst voraussichtlich im Juli/August 2015 wieder nach Deutschland einreisen. Vielen Dank im Voraus für Ihr Feedback. Freundliche Grüße aus Asien Eli
von Eli1982 am 30.10.2014, 07:22