Sehr geehrte Frau Bader, ich beziehe seit dem 01.12.14 ALG 1, nun habe ich zum 01.04.15 einen neuen Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber meinte ich könnte ab sofort als Freelancer (auf Rechnung) schon anfangen. Wie verhält sich das dann mit dem ALG 1, muss ich dann ein Gewerbe anmelden?? Also, das Honorar würde die Grenze von 165€ deutlich übersteigen. Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
von BeaDu72 am 07.01.2015, 13:19